Stand: 03.04.2024 09:22 Uhr

Kinderporno-Prozess: Angeklagter räumt Vorwürfe ein

Der Schatten einer Hand liegt über einem Monitor mit Pfeil. © fotolia.com, photocase Foto: deviantART , basilius
Für den Prozess hat das Gericht fünf Termine bis Mitte April eingeplant. (Themenbild)

Ein 39-jähriger Osnabrücker hat am Dienstag vor dem Landgericht zugegeben, Aufnahmen von nackten Kindern besessen und verbreitet zu haben. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sagte der Angeklagte, er sei krank und wolle sich Hilfe suchen. Laut Anklage geht es um insgesamt 25 Fälle. Der Mann soll die Bilder und Videos ins Internet gestellt haben. Die Dateien seien etwa 650 Mal heruntergeladen worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Außerdem habe der Mann fast 100 Dateien über Messenger-Dienste an unterschiedliche Personen verschickt. Auf seinem Computer hätten die Ermittler rund 15.000 kinderpornografische Dateien gefunden. Bei einer Verurteilung müsse der Osnabrücker mit einer Haftstrafe zwischen einem und bis zu zehn Jahren rechnen, so der Gerichtssprecher.

Schwierige Begriffe: Kinderpornografie und Missbrauch

  • Kinderpornografie ist die fotorealistische Darstellung des sexuellen Missbrauchs einer Person unter 14 Jahren. Der Herstellung solcher Darstellungen liegt ein realer, oft schwerer sexueller Missbrauch zugrunde. Delikte in diesem Straftatbestand werden mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (Quelle: BKA)
  • Die Aufarbeitungskommission, die sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland unabhängig aufarbeitet, kritisiert die Bezeichnung: Kinderpornografie sei ein verharmlosender und ungenauer Begriff für Missbrauchsdarstellungen von Kindern auf Fotos, in Filmen und Texten. Der Begriff vermag darüber hinwegtäuschen, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat ist, so die Kommission.
  • Der Verein "Wendepunkt" betont, dass bei der Herstellung von Pornografie die Teilnahme in der Regel freiwillig sei. Dafür könne bei Videos oder Fotos, auf denen sexuelle Handlungen mit Kindern gezeigt würden, nicht die Rede sein. Auch der Begriff "Missbrauch" sei nicht angebracht - er schließe ein, dass es im Umkehrschluss so etwas wie einen zulässigen Gebrauch von Kindern geben könne. Stattdessen solle der Begriff "sexuelle Gewalt" genutzt werden, weil sexuelle Handlungen mit Kindern nichts anderes seien.
  • Die Polizei hingegen verwendet den Begriff "Kinderpornografie" neben Formulierungen wie "Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" oder "Darstellung von sexueller Gewalt", da der Begriff im Strafgesetzbuch als Tatbestand verankert ist. (Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

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