Stand: 25.03.2025 11:39 Uhr

Zu betrunken für Mallorca-Reise: Passagier muss Flieger verlassen

Wartebereich eines Flughafens mit Silhouetten von Reisenden © fotolia.com Foto: Rawpixel
Der offenbar stark alkoholisierte 53-Jährige wurde von dem Flug ausgeschlossen. Der Flug startete deshalb mit 45 Minuten Verspätung.

Ein stark alkoholisierter 53-jähriger Mann aus Worpswede hat am Sonntagabend dafür gesorgt, dass ein Flugzeug nach Mallorca nicht pünktlich am Bremer Flughafen starten konnte. Laut Polizei war der Passagier aufgefallen, weil er die Sicherheitshinweise im Flugzeug ignorierte und sich verbal aggressiv und bedrohlich gegenüber dem Bordpersonal verhielt. Dementsprechend habe der Pilot den Start abgebrochen, um den Mann von dem Flug auszuschließen. Daraufhin habe auch dessen Ehefrau freiwillig das Flugzeug verlassen. Den Angaben zufolge holte die Bundespolizei das Ehepaar auf dem Flughafenvorfeld ab, um die beiden auf die Wache zu bringen. Der 53-Jährige erhielt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz. Da die Maschine aufgrund des Flugausschlusses erst mit 45 Minuten Verspätung starten konnte, muss der Mann neben einem Bußgeld möglicherweise auch mit sogenannten Regressforderungen in noch unbekannter Höhe rechnen.

Was ist eine Regressforderung?

Der Begriff Regress kommt vom lateinischen Wort "regressus", was Rückkehr heißt. Im engeren Sinne bedeutet dies, das Recht eines zu Leistungen verpflichteten Schuldners, bei einem Dritten Ersatz für einen von diesem verursachten Schaden zu stellen.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 24.03.2025 | 20:00 Uhr

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