Urteil: AStA-Referent aus Vechta hat 50.000 Euro unterschlagen
Das Amtsgericht Vechta hat am Dienstag einen früheren Studierendenvertreter der Universität Vechta verurteilt. Der ehemalige Finanzreferent des AStA wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gesprochen.
Das Gericht setzte die Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft zur Bewährung aus. In insgesamt 28 Fällen soll der heute 32-Jährige zwischen Oktober 2021 und Januar 2023 Geld vom Konto des AStA auf sein Konto überwiesen oder abgehoben haben. Auch habe er Barbeträge nicht eingezahlt, etwa Einnahmen von studentischen Partys. Als eine neue Kollegin ins Finanzreferat des AStA aufrückte, fielen die Fehlbeträge auf. Insgesamt betrug der Schaden mehr als 50.000 Euro. Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Er schilderte, aus Geldnot gehandelt zu haben. Laut Gericht zahlt er die Summe nun zurück.
AStA und Universität treffen Gegenmaßnahmen
Wie die heutige Studienvertretung der Universität Vechta erklärte, sind seitdem zahlreiche Gegenmaßnahmen getroffen worden. Unter anderem werde bei Geldfragen konsequent ein Vier-Augen-Prinzip umgesetzt, auch gebe es nun eine von der Universität angestellte Innenrevisionistin und eine schärfere Finanzordnung. Zugleich betonte ein Sprecher des Asta, dass die Folgen des Finanzskandals auch für Studierende spürbar gewesen seien: Das Campusfest musste wegen des fehlenden Geldes abgesagt werden.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war die Rede davon, das Urteil sei am Mittwoch gefallen. Es war aber am Dienstag. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.