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Sohn im Schlaf erstochen: BGH hebt Urteil gegen Vater auf

Stand: 15.01.2025 16:50 Uhr

Der Tod eines Jungen in Bremen muss noch einmal verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen den Vater in großen Teilen aufgehoben. Er soll den Siebenjährigen im Schlaf erstochen haben.

Das Landgericht Bremen muss sich nun noch einmal eingehend mit der Schuldfähigkeit des Mannes auseinandersetzen. Es hatte den Mann im April 2024 wegen Mordes zu 13 Jahren Haft und einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Kammer hatte angenommen, dass er bei der Tat erheblich vermindert schuldfähig war.

Schuldfähigkeit muss neu beurteilt werden

Der Verurteilte leidet seit vielen Jahren an einer mittelschweren Depression und soll vor der Tat seine gesamten Medikamente auf eigene Faust abgesetzt haben. Ein Gutachter hatte ihm im Prozess zudem eine schizoaffektive Störung bescheinigt und eine "hirnorganische Komponente" nicht ausgeschlossen. Das Landgericht habe diese "komplexe Gemengenlage" in seinem Urteil nicht ausreichend erörtert, entschied der BGH in Leipzig. Die Schuldfähigkeit des Mannes müsse daher noch einmal neu beurteilt werden.

Verurteilter zieht Revision zurück

Mit der BGH-Entscheidung hatte eine Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg. Ursprünglich hatte auch der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. Wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung zog er seine Revision jedoch zurück. Der bei Prozessauftakt 47 Jahre alte Mann hatte die Tat vor Gericht gestanden. Er gab an, seinem Sohn im September 2023 ein Schlafmittel gegeben und ihn dann erstochen haben. Danach versuchte er, sich selbst umzubringen, wurde aber gerettet.

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Ein Angeklagter sitzt vor Prozessbeginn auf einer Bank im Gerichtssaal. © dpa-Bildfunk Foto: Sina Schuldt/dpa

Sohn erstochen: Mutter sagt im Prozess gegen angeklagten Vater aus

Die 34-Jährige habe vor der Tat um ihr Leben gefürchtet. Zudem soll der Mann eine psychische Erkrankung vorgetäuscht haben. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Oldenburg | 15.01.2025 | 06:30 Uhr

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