Sechs Menschen gebissen: Polizei erschießt aggressiven Pitbull
In Oldenburg hat die Polizei einen aggressiven Hund erschossen. Der Pitbull hatte zuvor fünf Erwachsene sowie ein zweijähriges Kind gebissen.
Laut Polizei war der Hund am Mittwochabend aus der Wohnung seiner Besitzerin auf einen Parkplatz an der Straße Stiller Weg gelaufen. Dort biss er zunächst eine Zweijährige in den Arm und dessen 54 Jahre alten Großmutter ins Gesicht. Der 31 Jahre alten Mutter, die das Kind und die Großmutter schützen wollte, biss der Pitbull in den Arm. Zwei Bekannte der Halterin versuchten, den Hund einzufangen. Auch sie erlitten Bisswunden an Armen und Beinen.
Polizei: "Gefahr war unkontrollierbar und akut"
Der Hund attackierte zudem seine 63 Jahre alte Halterin, die dazugeeilt war. Es gelang ihr nicht, den Hund unter Kontrolle zu bringen. Die alarmierten Polizeibeamten entschieden, den Pitbull zu erschießen. Die Situation hätte kein anderes Handeln zugelassen. "Die Gefahr war unkontrollierbar und akut", sagte ein Polizeisprecher. Beim Eintreffen der Beamten sei der Hund von den Verletzten abgewichen und in Richtung der Beamten gelaufen. Die Polizisten hätten "mit mehr als einem Schuss" auf ihn gefeuert, auch weil keine Menschen in der Schussbahn waren. Der Hund sei sofort tot gewesen.
Ermittlungen gegen alkoholisierte Hundehalterin
Mehrere Rettungswagen brachten die Verletzten in Krankenhäuser. Ob es einen bestimmten Auslöser für das Verhalten des Hundes gab und ob er vorher schon verhaltensauffällig war, war zunächst nicht bekannt. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Halterin eingeleitet, die zum Zeitpunkt der Angriffe alkoholisiert war.
Keine Listenhunde in Niedersachsen, aber "Hundeführerschein"
In Niedersachsen müssen Hundehalterinnen und -halter eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung bestehen, also eine Art "Hundeführerschein" erwerben. Dabei geht es unter anderem um Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes. Konkret soll die Besitzerin oder der Besitzer das Tier einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. "Er beziehungsweise sie muss gefährliche Situationen erkennen und fähig sein, möglichen Gefahren rechtzeitig vorzubeugen", heißt es beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Eine Liste bestimmter Hunderassen, die als gefährlich gelten, gibt es in Niedersachsen nicht mehr. Ein Hund kann jedoch von Behördenseite als gefährlich eingestuft werden, wenn er Menschen oder Tiere gebissen oder sich als besonders aggressiv erwiesen hat.