Schwerstbehinderten Sohn getötet: Mutter zu Haftstrafe verurteilt

Stand: 07.02.2025 17:40 Uhr

Das Landgericht Oldenburg hat eine 57 Jahre alte Mutter zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Frau hatte im Prozess gestanden, ihren schwerbehinderten Sohn getötet zu haben.

"Es ist ein Mord aus Heimtücke", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag. Gleichzeitig betonte er, dass Frau in einer absoluten Ausnahmesituation gewesen sei. Ihr Sohn war den Angaben zufolge in Oldenburg in eine neue Wohngruppe gekommen und immer häufiger aggressiv gewesen. Zwei Mal sei er in eine Psychiatrie eingewiesen worden, unter anderem, nachdem er einer Betreuerin zwei Zähne ausgeschlagen hatte. Es wurde nach Angaben des Richters klar, dass er nicht mehr in der Einrichtung bleiben konnte - da fand die Mutter keinen Ausweg. Das Urteil solle jedoch klarstellen, dass niemand über das Leben eines anderen Menschen verfügen darf, sagte der Vorsitzende Richter.

Mordmerkmal Heimtücke Fokus im Prozess

Im Prozess ging es am Freitag vor allem um die Frage nach dem Mordmerkmal der Heimtücke, und ob der stark körperlich und geistig behinderte Junge Argwohn empfinden konnte. Dazu wurden ein ehemaliger behandelnder Arzt, ein Pfleger und die Eltern des 23-Jährigen befragt. Demnach war er zwar durch Zeigen und ein spezielles Kommunikationsgerät in der Lage mitzuteilen, welche Hose er anziehen oder ob er Milch oder Kakao trinken wollte. Geistig war er aber auf dem Stand eines Kleinkindes. Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, dass die Mutter heimtückisch gehandelt hat, als sie den Jungen aus der Einrichtung abholte und mit Medikamenten und Schokokuchen dafür sorgte, dass er ruhig bleibt. Mit den Abgasen aus einem Holzkohlegrill versuchte sie dann, sich und ihn zu töten.

Mutter war vermindert schuldfähig

Da die 57-Jährige laut einem Gutachten zum Tatzeitpunkt unter einer Anpassungsstörung litt, ist sie vermindert schuldfähig. In diesem Fall liegt das Strafmaß zwischen drei und 15 Jahren Haft. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls drei Jahre Haft wegen Mordes gefordert hatte. "Ich habe nicht das Bedürfnis, Sie zu bestrafen", sagte der Staatsanwalt im Prozess zur Angeklagten. "Ich erkenne Ihre Not, aber ich erkenne auch, dass hier ein Menschenleben ausgelöscht wurde." Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags gefordert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht - es ist Revision möglich.

Die Telefonseelsorge hilft

Normalerweise berichten wir nicht über Suizide. Der Pressekodex mahnt zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung. Hier heißt es: "Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt."

Ein weiterer Grund für unsere Zurückhaltung ist die erhöhte Nachahmerquote nach Berichterstattung über Selbsttötungen.

Solltet ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, bei der Telefonseelsorge findet ihr rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym.

- Telefonseelsorge, bundeseinheitliche Nummer: 0800 - 111 0 111 oder 0800 - 111 0 222 oder 116 123
- Kinder und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer": 116 111 (Montag bis Samstag von 14 - 20 Uhr)
- Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS): 030 - 31 01 89 60
- Muslimisches Seelsorgetelefon: 030 / 44 35 09 821 (24h)

Weitere Informationen
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