Schlafplatz-Suche: Per Haftbefehl Gesuchter klingelt bei Polizei
Sein Rausch wurde ihm zum Verhängnis: Ein stark alkoholisierter 40-Jähriger hat bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof in Oldenburg geklingelt, weil er sich nach einer Übernachtungsmöglichkeit erkundigen wollte. Als die Polizei den Mann überprüfte, stellte sie fest, dass er gesucht wurde und ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Er muss wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen eine Geldstrafe von 1.950 Euro begleichen oder eine Freiheitsstrafe von 130 Tagen verbüßen. Da er das Geld nicht bezahlen konnte, bekam er ungewollt eine neue Unterkunft - und zwar im Gefängnis, für rund viereinhalb Monate.