Hebamme wegen Totgeburt erneut vor Gericht - Prozess vertagt
Das Landgericht Verden verhandelt seit Montag erneut über den Fall eines tot geborenen Babys bei einer Hausgeburt. Der Hebamme wird Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vorgeworfen. Sie schwieg zum Auftakt.
Bei dem jetzt neu verhandelten Prozesses wurde am Montag laut einer Gerichtssprecherin nur die Anklage verlesen. Die frühere Hebamme aus Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) gab aber bekannt, dass sie sich eventuell später noch zu den Vorwürfen äußern werde. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 62-Jährigen nicht mehr wie im ersten Prozess Totschlag durch Unterlassen, sondern Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen vor.
Hebamme gibt Eltern Mitschuld
Die Richter hatten der Hebamme in dem ersten Verfahren 2022 kapitale Fehler während einer mehrtägigen Hausgeburt in Siedenburg (Landkreis Diepholz) bescheinigt. Sie wurde wegen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt. So hätte das Baby nach Ansicht des Gerichts eigentlich gesund geboren werden können. Die Hebamme beteuerte dagegen, dass sich die Eltern strikt geweigert hätten, in ein Krankenhaus zu wechseln, als es die ersten Komplikationen gab. Sie seien deshalb mitverantwortlich. Der Staatsanwalt sagte am Montag jedoch, dass die Hebamme auch gegen den Willen der Eltern die Hausgeburt zwingend hätte abbrechen und einen Rettungswagen rufen müssen - und zwar spätestens zu dem Zeitpunkt als sie keine Herztöne des Babys mehr hörte.
Hebamme legte erfolgreich Revision ein
Die Hebamme hatte beim Bundesgerichtshof erwirkt, dass der Fall neu aufgerollt wird, nachdem sie zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Das Landgericht hat sechs Verhandlungstermine bis zum 4. Juni angesetzt. Geplant sind demnach die Vernehmung von drei Zeugen und die Aussagen von drei Sachverständigen.