Sechs Jahre Haft: Pflegebedürftigen fürs Erbe sterben gelassen
Zwei Frauen müssen für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis, weil sie schuld am Tod eines 65-Jährigen waren. Das Landgericht Oldenburg sah es als erwiesen an, dass die Mutter und Tochter den Pflegebedürftigen aus Arkeburg (Landkreis Vechta) verkommen ließen, um an sein Erbe zu kommen. Das Urteil fiel am Donnerstag. Die beiden Frauen hatten den Mann über eine Kontaktanzeige kennengelernt. Sie waren 2016 bei ihm eingezogen, angeblich um ihn zu pflegen. Stattdessen schotteten sie ihn von der Umwelt und den Ärzten ab, zogen einen hohen Zaun als Sichtschutz um das ganze Haus. Vor fünf Jahren starb der schwerkranke und hilflose Mann völlig abgemagert, war von Maden befallen und lag auf einer vollgekoteten nassen Matratze. Der Mann hatte zu Lebzeiten die Tochter als Erbin eingesetzt. Das Vermögen betrug rund eine halbe Million Euro.