Die Angeklagte sitzt neben ihrem Verteidiger in einem Saal des Landgerichts Aurich © picture alliance/dpa Foto: Lennart Stock

Partner mit Kissen erstickt: 63-Jährige gesteht Tat vor Gericht

Stand: 07.01.2025 19:33 Uhr

Eine 63-jährige Frau steht seit Dienstag wegen des Vorwurfs des Totschlags vor dem Landgericht Aurich. Sie soll ihren Partner mit einem Kissen erstickt haben. Zum Prozessauftakt gestand sie die Tat.

Über ihren Verteidiger ließ die Angeklagte erklären, dass sie ihren Lebensgefährten getötet habe. Seine Mandantin räume die Tat ein, sagte der Verteidiger Michael Schmidt zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Aurich. Zu der Handlung selbst wolle seine Mandantin aber erst zu einem späteren Zeitpunkt aussagen. Auf Nachfragte des Vorsitzenden Richters bestätigte die 63-Jährige die Angaben ihres Verteidigers.

Staatsanwältin: "Angeklagte handelte vorsätzlich"

Angeklagt ist die Frau wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im August vergangenen Jahres ihren gesundheitlich geschwächten, 70 Jahre alten Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung in Aurich mit einem Kissen erstickt zu haben. "Sie handelte vorsätzlich", sagte die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklageschrift. Weil die Angeklagte nach der Tat nicht zur Arbeit erschienen war, hatte ihr Chef versucht, sie zu erreichen. Ihm gegenüber soll sie angegeben haben, ihren Lebensgefährten auf dem Sofa erstickt zu haben. Der Arbeitgeber verständigte daraufhin die Polizei, die den 70-Jährigen in der Wohnung leblos vorfand. Die Frau wurde noch am Tatort festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Landgericht Aurich: Mord bislang auszuschließen

Bei einer Verurteilung drohen der 63-Jährigen mindestens fünf Jahre Haft. Heimtücke als typisches Mordmerkmal sei wohl auszuschließen, weil ihr Mann nicht im Schlaf erstickt wurde, sagte eine Gerichtssprecherin. Nicht auszuschließen sei aber, dass die Frau bei entsprechender Beweislage doch noch wegen Mordes verurteilt wird, so die Sprecherin weiter. Das Gericht hat vier Prozesstage angesetzt. Ein Urteil soll am 23. Januar fallen.

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