Brandstiftung und Stalking: Vier Jahre Haft für Ex-Ehemann
Nach langer juristischer Auseinandersetzung muss ein Mann aus Lastrup (Landkreis Cloppenburg) wegen Stalkings und Brandstiftung für vier Jahre ins Gefängnis. Der Mann hatte seine geschiedene Frau im Kreis Cloppenburg teils 600-mal am Tag angerufen. Er hatte sie verfolgt, durch Nacktbilder beleidigt und schließlich in der Nähe des Wohnhauses Brände gelegt. Zunächst war der Mann vom Amtsgericht Cloppenburg verurteilt worden. Der 41-Jährige hatte aber Revision beantragt. Nun ist in vorerst letzter Instanz das Urteil des Oldenburger Landgerichtes rechtskräftig geworden. Der Anwalt des Mannes will jetzt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, denn er hält eine Schöffin für befangen. Die Schöffin hatte im Verfahren dem Staatsanwalt Schokolade schenken wollen - nicht aber der Verteidigung.
