Bootsunfall von Barßel: Angeklagter belastet toten Bootsführer
2016 starben bei einem Bootsunfall in Barßel zwei Menschen. Ein überlebender Bootsführer wurde dafür unter anderem wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Nun wird der Fall neu aufgerollt.
Zum Auftakt des Berufungsprozess vor dem OLG Hamburg betonte die Verteidigung, dass der Angeklagte nicht zu schnell gefahren sei - im Gegensatz zu dem anderen Bootsführer, der bei dem Unglück getötet worden war. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung räumte der mittlerweile 32-Jährige ein, vor dem Unfall Alkohol getrunken zu haben. Er sei in der Unfallnacht aber kein Rennen gefahren. Den Frontalzusammenstoß habe aber nicht er, sondern sein bei dem Unglück gestorbener Freund mit dem anderen Boot verursacht.
Verurteilt zu einem Jahr Haft auf Bewährung
Bei dem Unfall am 27. August 2016 nach einem Hafenfest in Barßel (Landkreis Cloppenburg) waren zwei PS-starke, offene Sportboote mit je vier Insassen nachts auf dem Fluss Barßeler Tief kollidiert. Ein Bootsführer im Alter von 27 Jahren und eine 24-jährige Mitfahrerin wurden getötet. Eine damals 23-Jährige erlitt lebensgefährliche, drei andere Frauen teilweise schwere Verletzungen. Der Bootsführer des anderen Bootes wurde im Jahr 2021 vom Schifffahrtsgericht in Emden wegen fahrlässiger Tötung, gefährlicher Körperverletzung und Trunkenheit zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem sollte er 45.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Strafsache wurde zuvor über mehrere Jahre nicht verhandelt, weil sich kein Gericht zuständig fühlte.
Urteil wird Anfang April erwartet
In dem Berufungsprozess sind bis Anfang April sechs weitere Prozesstage angesetzt. An dem Prozess werden auch Angehörige der Unfallopfer teilnehmen. Als Nebenkläger angeschlossen haben sich die Eltern der Getöteten, die sich an Bord des kleineren Bootes befunden hatten und zwei der bei dem Unfall Verletzten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, im Fall einer erneuten Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision einzulegen.