Baby kommt tot zur Welt: Hebamme und Mutter sagen aus
Im Prozess gegen eine Hebamme wegen des Todes eines ungeborenen Säuglings nach einer Hausgeburt hat am Landgericht Verden die Mutter des Babys ausgesagt. Sie wies die Angaben der Angeklagten zurück.
Die 61 Jahre alte Hebamme aus Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) hatte zuvor ebenfalls ausgesagt. Sie sagte vor dem Landgericht Verden, dass sie sich gegen den Willen der Mutter hätte durchsetzen und sie in ein Krankenhaus bringen lassen müssen, als immer mehr Probleme während der Hausgeburt auftraten. Allerdings habe die Mutter schlechte Erfahrungen bei den Klinik-Geburten ihrer vorherigen vier Kinder gemacht und deshalb darauf bestanden, nun zu Hause zu entbinden. "Das hätte ich aber nicht zulassen dürfen", sagte die Angeklagte, zumal sich die Schwangere während der Geburt nicht regelmäßig von ihr habe untersuchen lassen wollen.
Mutter widerspricht Angaben der Hebamme
Ganz anders die Aussage der Mutter aus Siedenburg im Landkreis Diepholz. Ihr zufolge hat die Hebamme während der tagelangen Geburt sie immer wieder beschwichtigt und gesagt, alles gehe seinen normalen Gang. Auch als der Vater dann irgendwann bei einer Klinik angerufen habe, um sich sich nach einer eventuellen Aufnahme zu erkundigen, habe die Angeklagte abgewiegelt. Sie habe ihr sogar abgeraten, ihre Frauenärztin einzuschalten. Die Mutter bestritt auch, dass die Hebamme ihr empfohlen habe, ins Krankenhaus zu gehen, als sich die Geburt immer weiter hinzog.
Anklage: Kind hätte überleben können
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, Mitte Januar 2015 zu spät gehandelt zu haben: Bei der zweitägigen Hausgeburt am Wohnort der Familie in Siedenburg war es zu Komplikationen gekommen. Nach knapp 34 Stunden brachte die Frau das Baby am späten Abend des 13. Januar in einer Klinik in Vechta tot zur Welt. Die Staatsanwälte gehen davon aus, dass das Kind überlebt hätte, wenn die Mutter früher in ein Krankenhaus gebracht oder ein Notarzt verständigt worden wäre. Die Kammer hat bis zum 29. November fünf weitere Verhandlungstage angesetzt.