Stand: 06.06.2019 14:04 Uhr

85 Morde: Lebenslang für Ex-Krankenpfleger Högel

Der frühere Krankenpfleger Niels Högel ist wegen 85 Morden an Patienten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Oldenburg stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. In 15 Fällen wurde Högel freigesprochen. Seine Schuld sei "unfassbar", sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann bei der Urteilsverkündung. Bei den Taten Högels handele es sich "um etwas, was jegliche Grenzen sprengt und jeglichen Rahmen überschreitet". Die schlimmste Fantasie reiche manchmal nicht aus, um die Wahrheit zu beschreiben. Högel habe Woche für Woche, Monat für Monat und Jahr für Jahr getötet. "Ich kam mir vor wie ein Buchhalter des Todes", sagte Bührmann.

Prozess dauerte sieben Monate

In dem Prozess, der am 30. Oktober 2018 begonnen hatte, war Högel wegen 100-fachen Mordes angeklagt. Er soll seinen Opfern in den Jahren 2000 bis 2005 an Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst unterschiedliche Medikamente gespritzt haben, um sich bei einer anschließenden Reanimierung als Retter zu präsentieren. Viele Patienten überlebten das nicht. Der 42-Jährige war bereits 2015 wegen zweifachen Patientenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Auch damals wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Richter: Nicht alle Antworten gefunden

Richter Bührmann räumte ein, dass es in dem Prozess nicht gelungen sei, alle Antworten zu finden. Dadurch habe für die Nebenkläger nicht in allen Fällen Gewissheit verschafft werden können. "Einen Teil des Nebels, der über diesem Verfahren liegt, können wir nicht lichten. Das erfüllt uns selber auch mit einer gewissen Trauer."

Gericht beklagt "Aussageunwilligkeit mancher Zeugen"

In seiner rund anderthalbstündigen Urteilsbegründung verwies das Gericht auf "erhebliche Schwierigkeiten" in der Beweisaufnahme. Neben dem zeitlichen Abstand zwischen Taten und Ermittlungsbeginn habe dies auch an der "Aussageunwilligkeit mancher Zeugen" gelegen. Diese hätten "Erinnerungslücken" vorgegeben. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat bereits gegen acht Ärzte und Pfleger Meineid-Verfahren eingeleitet.

Medizinische Gutachten wesentlich

Die Kammer habe sich bei dem Urteil ganz wesentlich auf medizinische Gutachten gestützt. Diese seien in 15 Fällen nicht ausreichend für eine Verurteilung gewesen. Richter Bührmann betonte in diesem Zusammenhang, dass es dem Gericht nicht darum ging, Högel "blindlings zu verurteilen". Auch wenn dieser die Würde der Verstorbenen mit Füßen getreten habe, sei ihm diese Würde in einem Rechtsstaat zuzubilligen, so Bührmann.

Angehörige spricht von gerechtem Urteil

Eine Angehörige eines der Opfer bezeichnete das Urteil als gerechte Strafe für Högel, wie NDR 1 Niedersachsen berichtet. Zufrieden zeigte sich auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg: Damit sei die Arbeit der Sonderkommission größtenteils bestätigt worden, sagte ein Sprecher NDR 1 Niedersachsen. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mordvorwurf in 97 Fällen für erwiesen gehalten. Neben Staatsanwaltschaft und Nebenklägern hatte auch die Verteidigung für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert. Die Verteidigung plädierte allerdings lediglich in 55 Fällen auf Mord und in 14 Fällen auf versuchten Mord.

Högel hatte 43 Taten gestanden

Alle Taten liegen inzwischen mehr als 14 Jahre zurück. Um sie nachzuweisen, hatten die Ermittler mehr als hundert Leichname exhumieren und auf Medikamentenrückstände untersuchen lassen. Högel selbst hatte 43 Taten gestanden, an die meisten konnte er sich vor Gericht nach eigenen Angaben nicht erinnern. Am Mittwoch hatte sich der ehemalige Krankenpfleger an die Angehörigen der Opfer gewandt. Dabei entschuldigte er sich erneut für das "unfassbare Leid", das er ihnen zugefügt habe. Er könne nicht mehr nachvollziehen, warum er die Taten begangen habe, sagte Högel. Die Art und Weise des Vortrags sorgte bei vielen Angehörigen der Opfer für Empörung.

Sondersendung im NDR

Das NDR Fernsehen berichtet heute Abend in einem NDR//Aktuell extra ab 20.15 Uhr über das Prozessende.

Dieses Thema im Programm:

NDR//Aktuell | 06.06.2019 | 20:15 Uhr

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