Verwaltungsgericht: A39-Weiterbau verzögert sich
Der Weiterbau der Heideautobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg verzögert sich. Bevor die Arbeiten weitergehen können, seien noch Mängel in der Planung zu beheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Die Verwaltungsrichter folgten damit in Teilen einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt hatte. Den befanden die Richter zwar in weiten Teilen für zulässig, doch erkannten sie darin auch Rechtsfehler. Konkret geht es dabei um eine Ortsumgehung für Ehra-Lessien (Landkreis Gifhorn) und um den Wasserschutz. Eine Sprecherin der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr konnte am Donnerstag noch nicht abschätzen, wie lange sich der Weiterbau der A39 durch das Urteil verzögert.
Umgehungsstraße braucht eigene Planung
Das Verwaltungsgericht bemängelte, dass in den Planungen für die Ortschaft Ehra-Lessin eine Umgehungsstraße vorgesehen ist. Für die Ortsumgehung sei ein gesondertes Planungskonzept notwendig, entschied das Gericht. Darüber hinaus kritisierten die Richter, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht den geforderten wasserrechtlichen Anforderungen entspricht. So solle bereits in den Planungen zu erkennen sein, dass verschmutztes Regenwasser von der Straße nicht in das Grundwasser gelangt. Beispielsweise sollten zusätzliche Filteranlagen in die Regenrückhaltebecken eingebaut werden.
Gericht weist Bedenken hinsichtlich Umweltschutz zurück
Das Gericht hatte in dem Verfahren die Planungen für das erste, 14,2 Kilometer lange Teilstück zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien betrachtet. Der BUND hält den Ausbau der A39 für fehlerhaft und bemängelt Verstöße gegen das Wasser- und Naturschutzrecht. Außerdem hält die Organisation den Autobahn-Lückenschluss klimapolitisch für falsch und bezweifelt, dass dieser überhaupt notwendig ist. In Teilen folgte das Verwaltungsgericht zwar der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss. Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Artenschutz wies das Gericht dagegen ab. Marita Wudtke vom BUND-Landesverband Niedersachsen freute sich immerhin über den zeitlichen Aufschub für den Weiterbau, den es nun durch das Urteil gibt.
Klage der Gemeinde Jembke abgewiesen
Neben dem BUND hatte auch die Gemeinde Jembke eine Klage eingereicht. Diese wiesen die Richter jedoch ab. Es seien sowohl die Vorgaben für eine Rastanlage bei den Planungen eingehalten, als auch der nötige Abstand zur Siedlung berücksichtigt worden, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Jembkes Bürgermeisterin Susanne Ziegenbein (CDU) sagte danach, dass es ihr für die Bürger leid tue. "Wir haben es versucht." Darüber hinaus sind beim Bundesverwaltungsgericht weitere Klagen anhängig. Die Entscheidungen zu Klagen von drei Privatpersonen sollen nach dem 1. September schriftlich zugestellt werden. Über drei weitere Klagen soll am 29. Oktober verhandelt werden. Zudem soll dann auch die Verhandlung zur Klage der Gemeinde Tappenbeck (Landkreis Gifhorn) fortgesetzt werden.
IHK hält Weiterbau für zwingend notwendig
Enttäuscht reagierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg angesichts des Zeitverlusts, der nun beim Weiterbau der Autobahn entsteht. Die Kammer geht aber davon aus, dass die Autobahn in jedem Fall gebaut wird, weil das Bundesverwaltungsgericht klargestellt habe, dass die bisherigen Mängel in der Planung beseitigt werden könnten. Der IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert zeigte sich überzeugt davon, dass die Autobahn in der Region gebraucht wird, um Investitionen anzulocken und neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Gesamtstrecke für 1,3 Milliarden Euro
Der Lückenschluss der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist seit Jahren eines der umstrittensten Verkehrsprojekte in Niedersachsen. Die Autobahn soll die Ballungsräume Braunschweig/Wolfsburg mit Hamburg verbinden. Neben dem Teilstück von Wolfsburg nach Ehra-Lessien sind nach Angaben der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau sechs weitere Abschnitte in der Planung. Das niedersächsische Verkehrsministerium erklärte vor einigen Wochen, dass die Kosten für die Strecke von etwa 1,1 auf 1,3 Milliarden Euro gestiegen seien. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei aber weiter positiv und der Bau nicht gefährdet.