Verbraucherzentrale warnt vor 1N Telecom
Die Verbraucherzentrale in Niedersachsen mahnt zur Vorsicht bei Angeboten der 1N Telecom. Mehrere Verbraucher in der Region Lüneburg sind demnach persönlich angeschrieben worden. Sie sollten mit der Angabe ihrer IBAN einen Tarifwechsel bestätigen. Einige Kunden dachten, es handle sich um ein Schreiben der Deutschen Telekom, so die Verbraucherzentrale. Das sei jedoch nicht der Fall. In Dahlenburg (Landkreis Lüneburg) hat eine Betroffene nun eine Forderung auf Schadenersatz von fast 500 Euro von 1N Telecom erhalten. Die Frau hatte dem Wechsel zuvor schriftlich widersprochen und Strafanzeige gestellt, sagte sie dem NDR. Nun solle sie für den bereits entstandenen Aufwand Schadenersatz zahlen. Laut Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale, könne sich ein Rechtsstreit lohnen, wenn sicher nichts unterschrieben wurde. Ansonsten könne der Tarif in der Regel erst nach zwei Jahren gekündigt werden.