Ein Wolf steht auf einem Weg. © picture alliance Foto: imageBROKER | W. Rolfes

Nach Rissen: Verband verbietet Wolfsschützern Zutritt zur Elbinsel

Stand: 07.06.2024 12:04 Uhr

Nach Wolfsrissen beantragte der Freundeskreis freilebender Wölfe, die Elbinsel Hahnöfersand zu besichtigen - um den Herdenschutz zu überprüfen. Der Deichverband erteilte ein Betretungsverbot für seine Flächen.

von Janina Possel

Die Anfrage der Wolfsschützer geht nach Angaben des zweiten Vereinsvorsitzenden Thomas Mitschke auf zwei Wolfsangriffe im März und im April in der Gemeinde Jork (Landkreis Stade) zurück. Die Wolfsrisse ereigneten sich auf der Elbinsel Hahnöfersand. Bereits nach dem ersten Vorfall habe der Verein in der Nähe löchrige Zäune fotografiert. Laut Mitschke deuten diese Aufnahmen darauf hin, dass die Schafe nicht ausreichend geschützt waren. Da die Elbinsel Hahnöfersand nicht öffentlich zugänglich ist, beantragte Mitschke eine Besichtigung beim zuständigen Deichverband, um den Herdenschutz zu überprüfen und gegebenenfalls unterstützend zu beraten.

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Deichverband sieht Antrag als Drohung

Anders als es der Verein Freundeskreis freilebender Wölfe darstellt, betrachtet der "Deichverband der II. Meile Alten Landes" die Anfrage nicht als unterstützendes Angebot, sondern als Drohung, wie Oberdeichrichter Wilhelm Ulferts sagte. Laut Ulferts hat der Verein im Antrag an den Deichverband geschrieben, dass im Falle einer Ablehnung der Eindruck entstehe, dass es etwas zu vertuschen gebe. Das Betretungsverbot begründet Ulferts deshalb unter anderem mit der Vorgehensweise des Vereins. Dazu zähle auch, dass sich der Verein mit den Fotos des löchrigen Zauns zunächst an lokale Medien gewandt habe.

Begutachtung durch Wolfsschützer sei nicht erforderlich

Oberdeichrichter Ulferts räumte im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen ein, dass der Herdenschutz im Bereich von Deichen zwar eingeschränkt sei. Dennoch werde im Gebiet seines Deichverbandes alles für den Schutz von Schafen umgesetzt, was möglich sei. Zudem habe der Deichverband bei den Wolfsrissen mit den relevanten Behörden zusammengearbeitet. Eine weitere Überprüfung durch den Freundeskreis freilebender Wölfe ist nach Auffassung von Ulferts deshalb nicht notwendig.

Betretungsverbot gilt nicht nur für Hahnöfersand

Die Flächen des "Deichverbandes der II. Meile Alten Landes" umfassen nach Angaben von Ulferts die Deichlinien der Flüsse Elbe, Lühe und Este sowie die Deichverteidigungs- und Zuführungswege zu den Deichen. Für diese Bereiche gelte das Betretungsverbot für alle Mitglieder des Vereins, teilte Ulferts mit. Laut Mitschke betrifft das also mehr als 500 Personen. Mitschke vom Freundeskreis freilebender Wölfe zieht nach eigenen Angaben noch in Erwägung, über die Stadt Hamburg als Eigentümer eines Grundstücks auf Hahnöfersand den Zutritt zur Insel zu erhalten.

Landkreis Stade genehmigt Abschuss des Wolfes

Am vergangenen Donnerstag hat der Landkreis Stade nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes veröffentlicht. Dabei handele es sich um den Wolf, der im März und April im Alten Land Schafe gerissen hatte. Dass es sich bei den zwei Wolfsangriffen um dasselbe Tier handelt, lässt sich Daten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entnehmen. Die Abschusserlaubnis soll nach Angaben des Landkreises Stade nach einer Frist von einer Woche am 7. Juni in Kraft treten. Der Freundeskreis freilebender Wölfe will laut Mitschke gegen die Erlaubnis vorgehen.

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Dieses Thema im Programm:

Regional Lüneburg | 06.06.2024 | 09:30 Uhr

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