Gericht entscheidet: Schüler darf trotz Schummelei auf Klassenfahrt

Ein Schüler darf trotz eines Schummel-Versuchs an der Abschlussfahrt seiner Klasse nach Kopenhagen teilnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg am Mittwoch entschieden. Der Zehntklässler hatte die erste Seite einer Klausur abfotografiert, die verdeckt auf dem Lehrertisch lag. Dafür habe er die kurze Zeit genutzt, in der die Lehrkraft nicht im Raum war, teilte das Gericht mit. Zwei Schülerinnen hätten den Vorfall gemeldet. Die Klassenkonferenz beschloss daraufhin, den Schüler von der mehrtätigen Klassenfahrt auszuschließen. Der Schüler, vertreten durch seine Eltern, klagte dagegen. Das Gericht sah die Entscheidung der Klassenkonferenz als unverhältnismäßig an - vor allem, weil es auch ein Abschiednehmen von seiner Schulzeit bedeute, heißt es in der Begründung. Gegen das Urteil kann noch Beschwerde eingelegt werden.
