Frau mit 20 Messerstichen getötet: Ex-Partner erneut vor Gericht
Das Landgericht Verden beschäftigt sich ab heute zum zweiten Mal mit einem tödlichen Messerangriff in Bad Fallingbostel. Angeklagt ist ein Mann, der seine von ihm getrennt lebende Frau erstochen haben soll.
Die Verwandten der getöteten 24-Jährigen hatten den erneuten Prozess nach einer Revision beim Bundesgerichtshof erwirkt. Das Landgericht Verden hatte den 36-Jährigen wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - und keine Hinweise auf einen Mord festgestellt. Die Frau habe gewusst, dass der Angeklagte sie töten wollte, argumentierten die Richter im März 2023. Sie sei deshalb nicht arglos gewesen und der Angriff nicht heimtückisch erfolgt. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand jedoch, dass die Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien - und hob das Urteil auf.
Anklage: Messer mit Klebeband an Hand befestigt
Jetzt wird der Fall erneut verhandelt. Bis Ende September sind neun Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ex-Partnerin nach der Trennung im April 2022 heimlich beobachtet und ihr mehrfach mit dem Tod gedroht zu haben. Im August 2022 soll er ihr dann vor der Wohnung in Bad Fallingbostel (Heidekreis) aufgelauert haben. Laut Anklage hatte er an seiner Hand ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge mit Klebeband befestigt. Vor den Augen des gemeinsamen Sohnes habe der heute 36-Jährige auf seine Ex-Partnerin eingestochen - 20 Mal. Die 24-Jährige war laut Anklage sofort tot.
Verteidigung: Es war Notwehr
Im ersten Verfahren hatte die Verteidigung eine Erklärung des Angeklagten vorgelesen. Darin hatte er bestritten, dass er seine Ex-Partnerin absichtlich habe verletzen oder töten wollen. Er habe in Notwehr gehandelt, weil ihn seine Ex-Partnerin mit Pfefferspray bedroht habe.