Frau mit 20 Messerstichen getötet: Ex-Partner erneut vor Gericht
Das Landgericht Verden beschäftigt sich zum zweiten Mal mit einem tödlichen Messerangriff in Bad Fallingbostel. Angeklagt ist ein Mann, der seine von ihm getrennt lebende Partnerin erstochen haben soll.
Zum Prozessauftakt am Donnerstag wurde zunächst die Anklage verlesen. Anschließend beantragte der Verteidiger des 36-Jährigen mehr Zeit, um sich auf das Verfahren vorzubereiten. Er habe die Anklageschrift für seinen Mandanten so schnell nicht ins Bulgarische übersetzen lassen können. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil der Verteidiger die Anklageschrift bereits am 20. Juli erhalten hatte. Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin war das genug Zeit, um dieses und alle weiteren Schriftstücke übersetzen zu lassen. Die Verhandlung wird nun am Dienstag fortgesetzt.
BGH: Beweise zum Mordmerkmal Heimtücke unzureichend beachtet
Den erneuten Prozess hatten Verwandten der getöteten 24-Jährigen nach einer Revision beim Bundesgerichtshof erwirkt. Das Landgericht Verden hatte den 36-Jährigen im März vergangenen Jahres wegen Totschlags zu zehn Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt - und keine Hinweise auf einen Mord festgestellt. Die Frau habe gewusst, dass der Angeklagte sie töten wollte, argumentierten die Richter damals. Sie sei deshalb nicht arglos gewesen und der Angriff nicht heimtückisch erfolgt. Der Bundesgerichtshof (BGH) befand jedoch, dass die Beweise zum Mordmerkmal der Heimtücke nicht richtig beachtet worden seien - und hob das Urteil auf.
Anklage: Messer mit Klebeband an Hand befestigt
Jetzt wird der Fall erneut verhandelt. Bis Ende September sind neun Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Ex-Partnerin nach der Trennung im April 2022 heimlich beobachtet und ihr mehrfach mit dem Tod gedroht zu haben. Im August 2022 soll er ihr dann vor der Wohnung in Bad Fallingbostel (Heidekreis) aufgelauert haben. Laut Anklage hatte er an seiner Hand ein Messer mit einer 14 Zentimeter langen Klinge mit Klebeband befestigt. Vor den Augen des gemeinsamen Sohnes habe der heute 36-Jährige auf seine Ex-Partnerin eingestochen - 20 Mal. Die 24-Jährige war laut Anklage sofort tot.
Verteidigung: Es war Notwehr
Im ersten Verfahren hatte die Verteidigung eine Erklärung des Angeklagten vorgelesen. Darin hatte er bestritten, dass er seine Ex-Partnerin absichtlich habe verletzen oder töten wollen. Er habe in Notwehr gehandelt, weil ihn seine Ex-Partnerin mit Pfefferspray bedroht habe.