Wodka mit Falschgeld bezahlt: Mann zu Haftstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Hannover hat einen Mann wegen Geldfälschung, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte unter anderem versucht, Wodka mit falschen 50-Euro-Scheinen zu bezahlen.
Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 41-Jährige sich mindestens sechs gefälschte 50-Euro-Scheine verschafft hatte und damit im Oktober 2023 in den Club in der Schlovinstraße gegangen war. Das teilte das Amtsgericht am Dienstag mit. Aufgefallen war der 41-Jährige demnach, weil die Besitzerin des Lokals das Verhalten des Stammkunden merkwürdig vorkam. So habe dieser zuvor stets versucht, den Preis herunterzuhandeln. Dieses Mal habe er jedoch auf einen Rabatt verzichtet, hieß es vom Amtsgericht. Darüber hinaus soll er zum ersten Mal ein großzügiges Trinkgeld gegeben haben.
Polizei findet Falschgeld bei dem Mann
Als die Clubbesitzerin die 50-Euro-Scheine des Mannes kontrollierte, stellte sie nach Angaben des Gerichts fest, dass es sich um Falschgeld handelte. Die im Anschluss verständigte Polizei fand zudem weitere Fälschungen bei dem Mann. Für die Geldfälschung verhängte das Gericht eine Einzelstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Für Geldfälschung wird man nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichts auch dann verurteilt, wenn man sich Falschgeld beschafft und als echt in Umlauf gebracht hat.
Ex-Partnerin beleidigt und angegriffen
Darüber hinaus wurde der Mann wegen der Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung zulasten seiner Ex-Partnerin im Juli 2023 verurteilt. Der 41-Jährige soll die Frau, nachdem sie in den Hausflur ihrer Wohnung geflohen war, an den Haaren zu Boden gezogen und ihr mehrfach mit den Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben. Zehn Tage später soll er sie erneut beleidigt haben und ihr die Auto- und Wohnungsschlüssel abgenommen haben. Aus der Gesamtzahl der Taten summierte das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es waren nicht die ersten Taten des Mannes. Bereits 25-mal hatte er sich zuvor nach Angaben eines Gerichtssprechers vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Hannover verantworten müssen.