Stand: 11.04.2017 19:50 Uhr

Waffenbesitzkarten in falschen Händen

von Britta von der Heide & Barbara Schmickler

Wer sich eine Waffe zulegen möchte, braucht eine Waffenbesitzkarte. Dafür gibt es gesetzliche Hürden: eine erfolgreiche Prüfung, eine bestimmte Anzahl an Schießübungen und einen Grund, warum jemand eine Waffe benötigt. Dieses sogenannte Bedürfnis kann zum Beispiel das Hobby Sportschütze sein.

VIDEO: Waffenbesitzkarten in falschen Händen (8 Min)

Bis jemand eine Waffenbesitzkarte bekommen darf, dauert es eine Weile. Aus gutem Grund, sagen Experten: "Schusswaffen sind gefährliche Gegenstände. Sie gehören nur in verantwortungsvolle Hände. Deswegen ist es wichtig, dass jemand nachgewiesen hat, dass er sicher mit der Waffe umgeht", sagt der Waffen-Sachverständige André Busche.

Die Schützenvereine sind diejenigen, die für den Staat die sogenannten Sachkundeprüfungen durchführen dürfen. Dabei stellen sie fest, ob derjenige, der eine Waffenbesitzkarte haben möchte, auch das nötige Fachwissen für den Umgang mit Waffen besitzt. Wer eine Sachkundeprüfung bestanden hat, erhält von den Behörden eine Waffenbesitzkarte.

Waffe gegen Schmiergeld

Bei einem Sportschützenverein in Hameln gab es offenbar eine Abkürzung: Gegen Schmiergeld stellte der Verein die notwendigen Nachweise viel schneller aus. In einem Telefongespräch machte Vereinschef Enzo B. deutlich, wie einfach alles beim SSV Hameln läuft:

Enzo B.: Zur Zeit wollen sie alle Waffe, wenn du am Sonntag kommst, zeige ich dir, wie viel Bekloppte 'ne Waffe haben wollen. Dann kommst du zu mir am Sonntag, machst du Ausbildung bei mir und dann kriegst du eine richtige Waffe.
Gesprächspartner: Ach, dann muss ich ja Prüfung und alles machen und ewig.
Enzo B.: Nee, machen wir bei uns.

Gerichtsverfahren in Hannover

In einem anderen Gespräch bietet Enzo B. eine Prüfung "pro forma" an. Ans Licht gekommen ist das Vorgehen des Vereins durch einen verdeckten Ermittler des Landeskriminalamtes Niedersachsen. Seit Anfang des Jahres läuft in Hannover ein Verfahren gegen sechs Angeklagte wegen Bestechlichkeit in 53 Fällen zwischen 2014 und 2016.

Die internen Ermittlungsunterlagen, die NDR und SZ einsehen konnten, belegen, dass die Vereinsmitglieder offenbar ohne korrekte Prüfung und ohne ausreichende Schießübungen an Waffen gekommen sind. Darunter waren auch vorbestrafte Männer, die legal nie eine Berechtigung für eine Waffe erhalten hätten. Sie schickten offenbar ihre Frauen vor, die die Waffenbesitzkarte beantragten.

"Dann können wir Geld machen"

Waffenbesitzkarte und Waffenschein

Die Waffenbesitzkarte regelt den Besitz der Waffe. In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. Die Besitzer sind meist Sportschützen, Jäger, Waffensammler oder Erben von Waffen.
Der Waffenschein hingegen berechtigt eine Person, die Waffe tatsächlich zu tragen. Mit Waffenschein darf man die Waffe unter bestimmten Bedingungen im Alltag mit sich führen. Darüber hinaus gibt es noch den sogenannten Kleinen Waffenschein. Er berechtigt den Besitzer zum Führen von unter anderem Signalwaffen oder Schreckschuss-Waffen.

Ein Wegbegleiter aus dem Verein in Hameln erzählt im Gespräch mit Panorama 3 von der Vereinsgründung. Schon damals war offenbar das Ziel klar: "Wir gründen den Verein, dann können wir Waffenbesitzkarten verteilen und damit Geld machen." Das soll Enzo B. damals gesagt haben. In Schießsportkreisen sei überall bekannt gewesen, "was da in Enzos Verein abgeht", sagt ein Insider.

Die Verteidigung des Angeklagten hingegen sagt, dieses Ziel sei bei ihrem Mandanten nie vorhanden gewesen. Der Angeklagte habe sein Geld mit seinem gut gehenden Restaurant verdient. "Der Verein und die Schießerei war seine Leidenschaft", sagt Anwalt Roman von Alvensleben: "Wenn er überhaupt Gedanken hatte an Geldmehrung, dann war es im Interesse des Vereins."

Fehlende Kontrolle durch Behörden?

"Wir sprechen Deutsch, Englisch, Russisch, Italienisch und Türkisch" - so wirbt der Verein im Internet. Die Mitglieder kamen aus ganz Deutschland, ihre Zahl stieg sprunghaft an. Entgegen der üblichen Praxis meldete der Verein häufig kurzfristig Mitglieder für Prüfungen nach. Hätte das der Waffenbehörde auffallen müssen? Für die Verteidigung ist klar, dass die Behörde den Verein hätte überprüfen müssen. Die Behörden "müssen auch jederzeit Zugriff haben und die sind dann, wenn was schiefgeht die Verantwortlichen, aber nicht die Vereine", sagt von Alvensleben.

Hat die Waffenbehörde versagt? Nach Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung sind die zuständigen Waffenbehörden in diesem Fall ihren Kontrollpflichten nicht ausreichend nachgekommen. "Wenn bei solchen Sachkundeprüfungen etwas nicht korrekt abläuft, liegt natürlich die Verantwortung bei dem Prüfungsausschuss des Vereins und beim Verein selbst, aber anteilmäßig auch bei der Behörde, zum Beispiel, wenn die zu diesen Prüfungen keinen Vertreter schickt, der den Prüfungsablauf überwacht", sagt der auf Waffenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Hans Scholzen. Die zuständigen Waffenbehörden weisen jegliche Vorwürfe zurück.

Eine gefährliche Lücke, denn so geraten Waffen scheinbar legal in die falschen Hände. Ein Vereinsmitglied, das mithilfe von Schmiergeld eine Waffenbesitzkarte erlangte, sagte vor Gericht: "Ich weiß ja auch, dass man mit einer Waffe grundsätzlich jederzeit ein Leben beenden kann."

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieser Meldung waren durch falsche Kürzungen im Teaser-Text, der lediglich auf den eigentlichen Beitrag verweist, die Begriffe "Waffenbesitzkarte" und "Sachkundeprüfung" durcheinander geraten. Dieser Fehler wurde umgehend korrigiert. Die Darstellung des Sachverhaltes im hier zu lesenden Haupttext war zu keinem Zeitpunkt falsch. Mit mangelnder Sachkenntnis oder schlechter Recherche unserer Autoren hat der bedauerliche Flüchtigkeitsfehler im Teaser nichts zu tun. Und er bieter auch keinen Anlass für derartige Beschimpfungen.

Dieses Thema im Programm:

Panorama 3 | 11.04.2017 | 21:15 Uhr

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