Verdächtiger im Mordfall Frederike bleibt auf freiem Fuß
Der Mann, der vor mehr als 30 Jahren die damals 17-jährige Frederike aus Hambühren bei Celle ermordet haben soll, bleibt auf freiem Fuß. Zunächst muss seine Verfassungsklage geprüft werden.
Das Bundesverfassungsgericht verlängerte seine einstweilige Anordnung aus dem Juli um weitere sechs Monate, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Zwar war der Verdächtige in den 80er-Jahren freigesprochen worden. Aber es gibt in diesem Fall neue belastende Beweise. Die gesetzliche Neuregelung, die einen neuen Prozess ermöglicht, ist umstritten und wird derzeit von den Karlsruher Richtern und Richterinnen geprüft.
Im Hauptverfahren wird über Verfassungsklage entschieden
Dem Verdächtigen konnte die Tat damals nicht nachgewiesen werden. Eine neue Untersuchung von DNA-Spuren wies aber darauf hin, dass er der Täter sein könnte. Im Februar wurde er deshalb erneut verhaftet, im August sollte am Landgericht Verden der Prozess beginnen. Doch das Verfassungsgericht verfügte kurz zuvor die Freilassung des Mannes. Es sei offen, ob die Neuregelung verfassungskonform sei. Im Hauptverfahren im kommenden Jahr soll nun über seine Verfassungsklage entschieden werden.