Tödlich verlaufene Hausgeburt: Hebamme legt wieder Revision ein
Eine Hebamme aus Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) geht gegen ein neues Urteil gegen sich vor. Die Verteidigung legte auch nach Ende des bereits zweiten Verfahrens Revision ein, wie das Landgericht Verden mitteilte. Dort war die Frau am Dienstag wegen einer tödlich verlaufenen Hausgeburt zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Allerdings reduzierten die Richter am Landgericht Verden die Strafe von ursprünglich vier Jahren Haft auf drei Jahre und drei Monate, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage des NDR Niedersachsen mitteilte. In beiden Verfahren erkannten die Richter demnach auf Totschlag durch Unterlassen. Die Hebamme hätte die Hausgeburt angesichts der gesundheitlichen Probleme der Schwangeren abbrechen müssen, hieß es. Die Frau hatte die Revision beim Bundesgerichtshof erwirkt. Ende November 2022 war sie vom Landgericht Verden verurteilt worden. Sie soll bei der Hausgeburt in Siedenburg (Landkreis Diepholz) Anfang 2015 nicht angemessen auf Komplikationen reagiert haben. Das ungeborene Kind starb daraufhin an Sauerstoffmangel und wurde von der Mutter in einem Krankenhaus in Vechta tot zur Welt gebracht.