Streit um Gärten an der Weser: Besitzer beklagen Ungerechtigkeit
Müssen seit Jahren bebaute Gartenparzellen an der Weser in Emmerthal zurückgebaut werden? Der Landkreis verlangt das. Die Anwohner fühlen sich ungerecht behandelt - und sprechen von zweierlei Maß.
"Weg muss eigentlich alles, was in unserem Garten ist", sagt Gartenbesitzer Florian Bons dem NDR Niedersachsen. Dazu würden unter anderem Sitzbänke, der Fahnenmast und das Gartenhaus zählen. "Kein Stein darf auf dem anderen bleiben". Bons ist einer von zehn Anwohnerinnen und Anwohnern, die von der Vorgabe des Landkreises Hameln-Pyrmont betroffen sind. Die Kommune hat den Rückbau der Gartenparzellen angeordnet - und das damit begründet, dass sie im Überschwemmungs- und Landschaftsschutzgebiet liegen. Bons kann das nicht nachvollziehen: Jahrzehntelang hätten die Gärten niemanden gestört.
Landrat: Häuser könnten in Weser geschwemmt werden
Landrat Dirk Adomat (SPD) begründet die Maßnahme gegenüber dem NDR Niedersachsen damit, dass die Gartenhäuser bei Hochwasser in die Weser geschwemmt werden könnten. Die Behörde müssten auch einschreiten, weil die Gebäude in den Gärten in den vergangenen Jahren immer größer geworden seien.
Gemeinde-Rastplatz darf dagegen bleiben
Was für die Besitzerinnen und Besitzer aber unverständlich ist: Kaum 200 Meter von den Gärten entfernt hat die Gemeinde Emmerthal am Weserradweg einen Rastplatz mit Schutzhütte, Bänken und Tischen bauen lassen. Der Rastplatz liegt ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet, darf aber bleiben. Das finden die Gartenbesitzerinnen und Gartenbesitzer ungerecht. Landrat Adomat räumt ein, dass für die öffentliche Hand und Privatleute unterschiedliche Regeln gelten würden. "Natürlich hat die öffentliche Hand bestimmte öffentliche Einrichtungen, die nach eigenen Rechtsgrundlagen gebaut werden dürfen."
Besitzer der Gärten erwägen Klage
Der Emmerthaler Kreistagsabgeordnete Rolf Keller (CDU) kann die Beschwerde der Eigentümerinnen und Eigentümer gut nachvollziehen. Er schlägt vor, das betroffene Areal nicht mehr als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen und alles so zu belassen, wie es ist. Die betroffenen Gartenbesitzer sehen sich weiter im Recht - und wollen notfalls gegen die Vorgaben des Landkreises vor Gericht ziehen.