Sozialbetrug: Frau bezieht Arbeitslosengeld und verschweigt Minijob
Eine 37-jährige Frau aus Nienburg ist wegen Sozialbetrugs zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Weil die Frau bei ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld I falsche Angaben gemacht hatte, verhängte das Amtsgericht Nienburg 30 Tagessätze je 30 Euro. Dies teilte ein Sprecher des Hauptzollamtes Osnabrück mit. Die Frau hatte im März 2021 Arbeitslosengeld beantragt, dabei jedoch verschwiegen, dass sie bereits seit einem Jahr als Mini-Jobberin beschäftigt war. Dadurch erhielt sie rund 560 Euro zu viel. Der Betrug fiel bei einem Datenabgleich der Arbeitsagentur auf. Das Hauptzollamt Osnabrück übernahm die Ermittlungen. Neben der Geldstrafe muss die 37-Jährige den zu Unrecht erhaltenen Betrag an die Agentur für Arbeit zurückzahlen.