Misshandelter Sohn: Haftstrafe für Mutter
Eine Frau muss für fast vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Hildesheim sah die gegen sie gerichteten Vorwürfe als erwiesen an und folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die Angeklagte hatte alle ihr vorgeworfenen Taten gestanden und auf ihren mangelnden Zugang zu ihren eigenen Gefühlen verwiesen. In ihrem Plädoyer am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft einen Schuldspruch unter anderem wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung für angemessen erachtet. Die Mutter habe im Frühjahr vergangenen Jahres ihren damals sieben Jahre alten Sohn in einen potenziell lebensbedrohlichen Zustand gebracht, sagte der Staatsanwalt im Landgericht Hildesheim.
Verteidiger: Geständnis und Reue müssten berücksichtigt werden
Die Vertreterin der Nebenklage, die den Siebenjährigen und einen älteren Sohn der Frau vertritt, schloss sich dem geforderten Strafmaß an. Der Verteidiger der Angeklagten verwies in seinem Plädoyer auf das Geständnis und die Reue seiner Mandantin. Er forderte, dass sich dies im Urteil positiv auswirken müsse. Der Rechtsanwalt setzte sich für eine Bewährungsstrafe ein.
Siebenjähriger wog 13,8 Kilogramm
Die Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang der Woche die ihr vorgeworfenen Taten gestanden und lange über sich erzählt. Nur zu den konkreten Taten, die ihr vorgeworfen werden, sagte sie nichts. Sie habe nicht realisiert, was sie tut, sagte sie. Es tue ihr sehr leid. Der siebenjährige Sohn wog lediglich 13,8 Kilogramm als Polizisten ihn in der Wohnung der Mutter vorfanden. Die Schule hatte zuvor das Jugendamt alarmiert.
Erster Sohn berichtet vor Gericht von ähnlichen Erfahrungen
Vor Gericht wurde das siebenjährige Kind angehört. Außerdem sagte der ältere Sohn der Frau aus, der dem Gericht von ähnlichen Vorfällen in seiner Jugend berichtete. Er war im Alter von 15 Jahren von sich aus in ein Kinderheim geflohen. Die Mutter hatte vor Gericht gestanden, auch ihn misshandelt zu haben. Ein Gutachter hatte die Frau für vollständig schuldfähig erklärt.
Hinweis der Redaktion: Zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts der Frau wurde der Artikel nachträglich angepasst.