Mieter entsorgt Essensreste in Dachrinne: Kündigung rechtens
Ein Mann aus Hannover hat regelmäßig Essensreste aus dem Fenster in eine Dachrinne geworfen. Deshalb muss er nun seine Wohnung in der Südstadt räumen. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden. In der Dachrinne befanden sich immer wieder zum Beispiel Nudeln, Fleisch, Knochen und Gewürzgurken. Der Vorsitzende Richter machte sich vor Ort selbst ein Bild von der Lage. Die Abfälle konnten seiner Ansicht nach nur von dem Mann stammen. Die Essensreste hatten die Rinne häufig verstopft und beschädigt. Das Amtsgericht entschied damit zugunsten der Vermieterin. Sie hatte dem Mann nach mehreren Mahnungen gekündigt. Das Gericht gewährte dem Mieter eine gesonderte Räumungsfrist von dreieinhalb Monaten.