BGH bestätigt: Taxifahrer muss wegen Kindesmissbrauchs in Haft
Das Urteil gegen einen Taxifahrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist rechtskräftig. Das hat am Montag der Bundesgerichtshof bestätigt. Der Mann hatte gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim im August 2024 Revision eingelegt. Die Richter hatten ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Laut Begründung hatte der 44-jährige Mann im Herbst 2023 ein neunjähriges Mädchen dazu gebracht, ihn im Intimbereich zu berühren. Der Taxifahrer hatte Kinder im Auftrag des Jugendamts Hildesheim zu einer sozialpädagogischen Tagesgruppe gefahren und soll schon häufiger auffällig geworden sein. Der Kammer zufolge soll er den Minderjährigen Süßigkeiten gegeben, Videos auf seinem Handy gezeigt und sie berührt und gestreichelt haben. Dieser Umstand und auch die glaubhaften Schilderungen der Neunjährigen führten demnach zur rechtskräftigen Verurteilung des Mannes, heißt es.
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