Stand: 11.02.2025 09:03 Uhr

BGH bestätigt: Taxifahrer muss wegen Kindesmissbrauchs in Haft

Justizgebäude Hildesheim © NDR Foto: Axel Franz
Der Taxifahrer ist dem Gericht zufolge schon häufiger auffällig geworden. (Themenbild)

Das Urteil gegen einen Taxifahrer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist rechtskräftig. Das hat am Montag der Bundesgerichtshof bestätigt. Der Mann hatte gegen das Urteil des Landgerichts Hildesheim im August 2024 Revision eingelegt. Die Richter hatten ihn zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Laut Begründung hatte der 44-jährige Mann im Herbst 2023 ein neunjähriges Mädchen dazu gebracht, ihn im Intimbereich zu berühren. Der Taxifahrer hatte Kinder im Auftrag des Jugendamts Hildesheim zu einer sozialpädagogischen Tagesgruppe gefahren und soll schon häufiger auffällig geworden sein. Der Kammer zufolge soll er den Minderjährigen Süßigkeiten gegeben, Videos auf seinem Handy gezeigt und sie berührt und gestreichelt haben. Dieser Umstand und auch die glaubhaften Schilderungen der Neunjährigen führten demnach zur rechtskräftigen Verurteilung des Mannes, heißt es.

  • 24 Stunden-Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" für alle Fälle sexueller Übergriffe: 08000 116016

  • Telefonseelsorge evangelisch/katholisch: 0800 1110111

  • Telefonseelsorge muslimisch: 030 443509821


  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Chat- und Mail-Beratung in 17 Sprachen

  • Sexuelle Belästigung in der Uni: Übersichtliche Infos Bundeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V.


  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

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