Der verurteilter Pfleger steht mit dem Rücken zur Kamera und verdeckt sein Gesicht mit einer Akte. © dpa Bildfunk Foto: Julian Stratenschulte

17-Jährige von Pfleger mehrfach vergewaltigt: Lange Haftstrafe

Stand: 18.03.2025 15:49 Uhr

Insgesamt zwölf Jahre muss ein ehemaliger Pfleger in Haft. Der Mann ist am Landgericht Hannover verurteilt worden, weil er eine 17-jährige Patientin mehrfach vergewaltigte.

Zu den insgesamt neun Vergewaltigungen kam es demnach zwischen März 2022 und April 2023. Darüber hinaus wurde der 41-Jährige wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und der Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses verurteilt. Neben der Haftstrafe wurde gegen den Mann ein Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern und weiblichen Jugendlichen unter 18 Jahren verhängt. "Und zwar für immer", sagte die Vorsitzende Richterin.

Jugendliche mit Messer verletzt

Das Gericht warf dem 41-Jährigen vor, den psychischen Zustand der Jugendlichen ausgenutzt zu haben. Erste Übergriffe gab es demnach bereits in der Klinik, später in der Wohnung des Mannes. In einem Fall vergewaltigte er die 17-Jährige und verletzte sie mit einem Messer. Wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) erstarrte die Jugendliche den Angaben zufolge in bedrohlichen Situationen.

Sachverständiger: 41-Jähriger hat sadistische Züge

Ein Sachverständiger attestierte dem 41-Jährigen eine ausgeprägte Empathielosigkeit und sadistische Züge. Laut Anklage drohte er der Jugendlichen im Kontext eines Übergriffs damit, ihrem Hund die Ohren abzuschneiden.

Verurteilter spricht von Liebesbeziehung

Der 41-Jährige selbst gestand die Taten nicht. Im Prozess hatte er von einer Freundschaft zu der anfangs 16 Jahre alten Patientin berichtet, aus der eine Liebesbeziehung entstanden sei. Am ersten Prozesstag hatte er alle Vorwürfe abgestritten und gesagt, die junge Frau habe sich die Taten ausgedacht.

Richterin: "41-Jähriger führte Doppelleben"

Der Verurteilte habe es nicht über sich bringen können, die Taten einzuräumen, durch die sein Doppelleben erkennbar geworden wäre, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Jugendlichen hätten den 41-Jährigen einerseits gemocht. Andererseits habe er seine Stellung als Bezugspfleger ausgenutzt und die junge Frau in eine aussichtslose Lage gebracht - bis hin zu einem Suizidversuch des Opfers. Die Richterin sprach von einem Machtgefälle zwischen dem Ex-Pfleger und seinem Opfer, das "deutlich größer als normal" gewesen sei.

Rat und Nothilfe bei Suizidgedanken

Bei Suizidgefahr: Notruf 112
Beratung in Krisensituationen: Telefonseelsorge (Tel.: 0800/111-0-111) oder Kinder- und Jugendtelefon (Tel.: Tel.: 0800/111-0-333 oder 116 111; wochentags von 14 bis 20 Uhr)

Auf den Seiten der Deutschen Depressionshilfe sind Listen mit regionalen Krisendiensten und mit Kliniken zu finden. Zudem gibt es viele Tipps für Betroffene und Angehörige.

Über www.telefonseelsorge.de ist eine Online-Beratung möglich.

Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen bietet die Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: www.suizidprophylaxe.de.

In der deutschen Depressionsliga engagieren sich Betroffene und Angehörige, um die Situation und die Versorgung Depressiver zu verbessern. Sie bieten Depressiven ein E-Mail-Beratung als Orientierungshilfe an.
Eine Übersicht über Selbsthilfegruppen zur Depression bieten die örtlichen Kontaktstellen (KISS).

 

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