14-Jähriger aus Wunstorf getötet: Anklage gegen Gleichaltrigen
Im Fall des getöteten 14-Jährigen aus Wunstorf (Region Hannover) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den gleichaltrigen Verdächtigen erhoben. Der Vorwurf: heimtückischer Mord sowie versuchte Erpressung.
Zur Todesursache hieß es, der Angeklagte habe den Mitschüler bei der Tat im Januar mutmaßlich gefesselt und mit Steinen erschlagen. Details zu Hintergrund und Motiv sollen nicht genannt werden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Zwischen beiden Jugendlichen habe es zuvor aber keinen Streit gegeben. Die Anklage wirft dem 14-jährigen Tatverdächtigen zudem vor, in der Nachbarschaft Erpresserbriefe eingeworfen zu haben. Darin soll er gedroht haben, den Nachbarn oder ihren Kindern "etwas anzutun", wenn sie kein Geld für ihn deponierten. Laut Anklage geht es hierbei um zwölf Fälle. Zu beiden Vorwürfen habe sich der Beschuldigte nicht geäußert, hieß es.
Wunstorf: 14-Jähriger wegen Mordverdachts in U-Haft
Der gewaltsame Tod des Schülers Ende Januar hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Einsatzkräfte fanden den zunächst vermissten Schüler auf dem Gelände einer ehemaligen Gärtnerei. Der Junge war am Abend zuvor nicht von einer Verabredung mit dem Schulkameraden zurückgekehrt und als vermisst gemeldet worden. Der gleichaltrige jugendliche Tatverdächtige wurde kurze Zeit später festgenommen, er hatte sich selbst der Tat bezichtigt. Er sitzt seitdem wegen Mordverdachts in U-Haft.
Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich
Die Verhandlung soll nach dem Jugendstrafrecht in nicht-öffentlicher Sitzung an einer Jugendkammer am Landgericht Hannover geführt werden. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar, so ein Sprecher des Landgerichts. Da die Untersuchungshaft auf sechs Monate begrenzt ist, muss die Hauptverhandlung jedoch spätestens im Juli beginnen. Nach dem Jugendstrafrecht können die Taten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.