Urteil: Beinahe-Unfall ist für Gericht kein versuchter Mord
Im Prozess um den Diebstahl eines 400-PS-starken Sportwagens in Einbeck (Landkreis Northeim) hat das Landgericht Göttingen den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem entzog es dem 25-Jährigen den Führerschein. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Haftstrafe von acht Jahren wegen versuchten Mordes gefordert. Denn auf der Flucht war der Autodieb auf den Schwiegervater des Fahrzeughalters zu gefahren, der sich in Weg gestellt hatte. Der Mann habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können. Das Gericht sah dabei aber keinen Vorsatz. "Es war kein versuchter Mord, sondern ein aus dem Ruder gelaufener Diebstahl eines hochmotorisierten Autos", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.