Schlafende Ehefrau erschossen: Lebenslang gefordert
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 27-jährigen Frau in Einbeck hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Ehemann gefordert.
Fast zwei Jahre nach Prozessbeginn hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen die Beweisaufnahme abgeschlossen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte, den heute 51 Jahre alten Ehemann der Getöteten wegen Mordes zu lebenslanger Haft zu verurteilen. Der Angeklagte habe am 14. April 2020 um kurz vor Mitternacht seine Ehefrau durch einen gezielten Schuss aus einer illegal erworbenen Pistole vorsätzlich getötet. Der Angeklagte habe seine mehr als 20 Jahre jüngere Ehefrau heimtückisch erschossen, weil diese sich von ihm trennen wollte, sagte der Staatsanwalt am Donnerstag.
Mann wählte Notruf und sagte, es sei ein Versehen gewesen
Der 51-Jährige hatte damals selbst den Notruf gewählt und mitgeteilt, dass er glaube, seine Ehefrau versehentlich erschossen zu haben. Als die Polizei in dem Einfamilienhaus eintraf, fanden sie die Frau auf dem Sofa. Auf dem Couchtisch lag eine Pistole. Gegenüber den Ermittlern gab der Mann an, dass er an dem Abend im Wohnzimmer seine Pistole gereinigt habe. Dabei habe sich versehentlich ein Schuss gelöst.
Pistole war mehrfach gesichert
Diese Version sieht die Staatsanwaltschaft insbesondere deshalb als widerlegt an, weil die Waffe drei unabhängige Sicherungssysteme habe. Eine versehentliche Schussabgabe sei nur möglich, wenn auch die zusätzliche Magazinsicherung überwunden werde. "Eine solche Anhäufung von Zufällen ist nicht anzunehmen", sagte der Staatsanwalt.
Staatsanwalt: Tatmotiv war Trennung
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die 27-Jährige habe entspannt auf der Couch Musik gehört und sei dann eingeschlafen. Sie sei vollkommen arg- und wehrlos gewesen. Das Tatmotiv ergebe sich unter anderem aus zahlreichen, ausgewerteten Telefongesprächen. So sei es vor der Tat zu zunehmenden Konflikten und Spannungen gekommen. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass es in nächster Zeit zur Trennung kommen würde. Der Prozess wird Anfang Dezember mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.
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