Ex-Polizist macht falsche Angaben: Versicherung zahlt nicht
Ein früherer Polizist aus Südniedersachsen hat bewusst falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht und seine Versicherung arglistig getäuscht. Er hat deshalb keinen Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das hat das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) entschieden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Göttingen. Das Besondere an diesem Fall: Der Mann hatte den Antrag auf Auszahlung so gestellt, dass zwei Tage vorher die Frist abgelaufen war, innerhalb derer die Versicherung den Vertrag hätte kündigen können. Zuletzt hatte er mehr als 64.000 Euro gefordert. Die Versicherung dürfe die Zahlung verweigern, entschied nun das OLG, weil der Mann den Versicherungsfall absichtlich erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist gemeldet habe. Der Ex-Polizist war den Angaben zufolge während seiner Dienstzeit immer wieder unter anderem aufgrund psychischer Erkrankungen krankgeschrieben. 2017 wurde er in den Ruhestand versetzt.