Ex-Funktionär der Partei Die Rechte zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Braunschweig hat den bekannten Braunschweiger Neonazi Johannes W. zu 2.400 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Bis dahin war es ein weiter Weg.
Drei Jahre hatte sich die pensionierte Lehrerin Bernadette G. durch die Instanzen gekämpft. G. hatte den Neonazi W. 2020 wegen Volksverhetzung angezeigt. Der heute 36-Jährige hatte als Vorsitzender des inzwischen aufgelösten Kreisverbandes Braunschweig/Hildesheim der Kleinstpartei Die Rechte eine Demonstration in Braunschweig angemeldet: Die Rechtsextremen wollten im Zeitraum von 19.33 bis 19.45 Uhr unter dem Motto "Zionismus stoppen" mit einem Fackelumzug vor die jüdische Gemeinde ziehen. Die Stadt Braunschweig unterband das. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sah in dem geplanten Aufzug eine Provokation, aber keine strafbare Handlung, und wies die Anzeige zurück.
Generalstaatsanwaltschaft schaltet sich ein
G. ließ sich dadurch nicht beeindrucken. Sie blieb hartnäckig und legte Beschwerde ein. Schließlich wies die Generalstaatsanwaltschaft die Behörden in Braunschweig an, in diesem Fall zu ermitteln. Nun kommt es zum Verfahren - doch statt Volksverhetzung geht es um den Vorwurf der Beleidigung.
Antisemitismusbeauftragter kritisiert Braunschweiger Justiz
Niedersachsens neuer Antisemitismusbeauftragter Gerhard Wegner kritisiert die Schwerfälligkeit der Justiz. "Das sind offene antisemitische Provokationen, das muss vom öffentlichen Interesse her vor Gericht gebracht werden", sagte Wegner dem NDR in Niedersachsen. "Es kann nicht sein, dass solche Leute hinterher frei rumlaufen und womöglich auch noch Begründungen dafür formuliert werden, dass man nicht die richtigen juristischen Möglichkeiten hat."
"Judenpresse" weder Volksverhetzung noch Beleidigung?
Zuletzt war die Braunschweiger Staatsanwaltschaft in die Kritik geraten, weil sie Ermittlungen gegen einen anderen stadtbekannten Neonazi eingestellt hatte. Martin K., ehemaliger Co-Vorsitzender der Partei Die Rechte in Braunschweig und Hildesheim, soll bei einer Demonstration zum Volkstrauertag im Jahr 2020 Medienvertretern die Bezeichnungen "Judenpresse" und "Judenpack" entgegengerufen und mit "Feuer und Benzin" gedroht haben. Auch hier sah die Anklagebehörde in Braunschweig Straftatbestände der Volksverhetzung und der Beleidigung nicht erfüllt. Auch in diesem Fall engagierte sich die pensionierte Lehrerin G. und wendete sich an die Generalstaatsanwaltschaft. Mitte Februar stellte die Staatsanwaltschaft in Braunschweig die Ermittlungen ein zweites Mal ein.