Baugrenzen nicht eingehalten: Drastische Konsequenzen für Hausbesitzer
Wer sich beim Hausbau nicht an die Genehmigung hält und die vorgeschriebenen Baugrenzen überschreitet, darf das Wohnhaus nicht nutzen und muss ausziehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Die Entscheidung fällte das Gericht nach Informationen des NDR Niedersachsen Anfang März. Ein Ehepaar hatte in einem Göttinger Ortsteil ein neues Wohnhaus gebaut und dabei die genehmigten Baugrenzen nicht eingehalten. Haus und Doppelgarage sind um fünf Meter auf das rückwärtige Grundstück versetzt. Terrassen, ein Grillplatz und ein Poolhaus gehen über die vorgeschriebene Linie rund 25 Meter hinaus, heißt es in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg.
Wintergarten, Terrassen, Poolhaus: Bau laut Stadt illegal
Die Stadt Göttingen hatte schon im vorigen Sommer entschieden, dass der Neubau und sämtliche Außenanlagen und Gebäude abgerissen werden müssen - das Wohnhaus mit Wintergarten, Doppelgarage, Terrassen und Poolhaus. Die Bauten wichen so stark von der Genehmigung ab, dass sie illegal seien. Außerdem sollen die Hausbesitzer ausziehen. Die Stadt will damit Nachahmungseffekte vermeiden.
Verwaltungsgericht entscheidet über Abriss
Die Hausbesitzer wehrten sich in zwei Eilverfahren gegen den sofortigen Auszug, beide wurden von den Gerichten abgelehnt. Ob das Wohnhaus mit allen Außengebäuden tatsächlich abgerissen werden muss, steht noch nicht endgültig fest. Darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Göttingen im Hauptsacheverfahren. Der Anwalt der Hausbesitzer sagte auf Anfrage des NDR Niedersachsen, es gebe Gespräche mit der Stadt Göttingen mit dem Ziel, sich zu einigen.
Stadt und Hausbesitzer suchen nach Lösung
Aktuell seien beide Parteien - die Stadt Göttingen und der Bauherr - in Beratungen über mehrere, bestenfalls einvernehmliche Lösungsansätze im Rahmen der vorliegenden Rechtsprechung und Gesetzesgrundlage, teilte eine Sprecherin der Stadt dem NDR Niedersachsen am Dienstag mit. Zudem müssen die Bewohner aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in und um Göttingen das Haus nicht sofort räumen. "Es wurde jedoch eine angemessene zeitnahe Frist von der Stadt Göttingen gesetzt", so die Sprecherin. Diese unterliege jedoch dem Datenschutz.