Eine Frau wirft ein Holzscheit in einen Kaminofen © Picture Alliance Foto: Thomas Trutschel

Neue Grenzwerte: 225.000 Kaminöfen in Niedersachsen auf dem Prüfstand

Stand: 28.12.2024 10:50 Uhr

1,25 Millionen Kaminöfen gibt es Niedersachsen. Rund ein Fünftel der Besitzer ist laut Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk verpflichtet, den eingebauten Kaminofen nun nachzurüsten oder auszutauschen.

von Jule Lampe

"Kaminöfen, die vor März 2010 installiert wurden, dürfen ab dem kommenden Jahr nicht mehr in Betrieb genommen werden", erklärt Stephan Langer vom Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk in Niedersachsen. Denn die Bundesimmissionsschutzverordnung sieht ab 2025 strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid vor.

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Kaminöfen zwischen 1995 und 2010 betroffen

Konkret heißt das: Kaminöfen dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. "Ob der eigene Kaminofen diese Grenzwerte übersteigt, kann in der Prüfstandmessbescheinigung nachgelesen werden", sagt der gelernte Schornsteinfeger Langer. Diese liegen dem Ofenhersteller vor. Wenn das nicht der Fall ist, kann ein Schornsteinfeger den Schadstoffausstoß prüfen. Das kostet einige Hundert Euro. Sollte der Grenzwert überschritten werden, kommen auch noch die Kosten für das Nachrüsten dazu. Im Einzelfall können Besitzer aber auch Glück haben: Einige Hersteller haben ihre Modelle bereits im Vorgriff auf die neuen Grenzwerte angepasst. Besonders bei teureren Öfen könnte das zutreffen.

Nachrüsten, stilllegen oder austauschen

Die meisten der alten Kaminöfen erfüllen die Schadstoffauflagen jedoch nicht. Bevor diese stillgelegt werden, sollte aber zunächst überprüft werden, ob ein Filter eingebaut werden kann. "Das muss natürlich im Verhältnis stehen. Damit der Filter am Ende nicht teurer wird als der Ofen", erklärt Langer. Zudem müssten Verbraucher darauf achten, dass die Filter vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassen sind.

Diese Sonderregelungen und Ausnahmen gibt es

Ausgenommen von der neuen Kaminofenverordnung sind Öfen, die vor 1950 hergestellt oder eingebaut wurden. Auch wer keine Zentralheizung besitzt und mit dem Ofen die Wohnung heizt, muss nicht nachrüsten. Diese Anlagen dürfen weiter betrieben werden.

Kontrolle bei der nächsten Feuerstättenschau

Der Bezirksschornsteinfeger kontrolliert bei der nächsten Feuerstättenschau, ob das Gesetz eingehalten wird. Diese erfolgt alle drei bis vier Jahre. Während die ersten Ofenbesitzer also schon im kommenden Jahr einen entsprechenden Nachweis erbringen müssen, werden die letzten Kontrollen ab 2028 erfolgen. Wer wann dran ist, kann im letzten Feuerstättenbescheid nachgelesen werden.

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 27.12.2024 | 08:00 Uhr

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