Kameradschaftskassen: Was passiert mit dem Geld der Feuerwehren?
Bratwurst-Verkauf beim Osterfeuer, Spenden, Tag der offenen Tür: Wenn die Freiwilligen Feuerwehren Geld einnehmen, landet das in der Kameradschaftskasse. Nun plant das Land Änderungen. Daran gibt es Kritik.
Kameradschaftskassen sind für Niedersachsens Feuerwehren wichtig. Oft liegen auf den Konten mehrere tausend Euro. Geld, das die Feuerwehren brauchen: Zum Beispiel, um besondere Einsatzkleidung zu kaufen, um Veranstaltungen zu organisieren oder um die Jugendarbeit zu fördern. Manchmal fließt auch Geld aus der Kameradschaftskasse in neue Feuerwehrfahrzeuge. Die Kassen werden meistens nicht direkt in der Feuerwehr, sondern in Fördervereinen geführt. Künftig soll es eine weitere Möglichkeit geben, wie die Ersparnisse der Feuerwehren verwaltetet werden können: im Rathaus.
Innenministerium sieht Vorteile für die Feuerwehr
Der Niedersächsische Landtag berät heute erstmals über den Entwurf des neuen Brandschutzgesetzes. Darin plant das Land, dass die Städte und Gemeinden die Feuerwehrkassen übernehmen und als sogenannte Sondervermögen verwalten können. Das Innenministerium verweist auf steuerliche Vorteile. Außerdem seien die Kommunen - und nicht mehr die Feuerwehren oder die Fördervereine - in der Haftung, falls bei Veranstaltungen was passiert. Der niedersächsische Landesfeuerwehrverband habe um eine gesetzliche Regelung gebeten, um Rechtssicherheit für die Feuerwehren zu schaffen, argumentiert das Innenministerium.
Kommunen warnen vor zu viel Bürokratie
Der niedersächsische Städte- und Gemeindebund kritisiert die Pläne allerdings scharf; der Kommunalverband warnt vor "überbordender Bürokratie". So muss für das Sondervermögen laut Gesetzentwurf ein Einnahmen- und Ausgabenplan und ein Jahresabschluss erstellt werden. Außerdem müssen Gegenstände aufgelistet werden, die aus der Kasse angeschafft wurden. Und in bestimmten Konstellationen ist auch der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in die Verwaltung der Feuerwehr-Gelder eingebunden. "Es gibt schlankere Lösungen", sagt Dominik Jung, der Brandschutz-Fachmann des niedersächsischen Städte- und Gemeindebunds. "So, wie das jetzt ausformuliert ist, wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen."
Feuerwehren entscheiden auch künftig über ihr Geld
Das niedersächsische Innenministerium betont: "Eine Pflicht der Gemeinden zur Errichtung des Sondervermögens besteht nicht". Das heißt: Das Brandschutzgesetz bietet nur eine weitere Option. Auch künftig könnten sich Feuerwehr-Fördervereine um das Geld und die Veranstaltungen der Wehren kümmern. Außerdem betont das Ministerium, dass die Feuerwehren auch in Zukunft "weitestgehend" selbst entscheiden, wofür sie Geld ausgeben wollen - auch wenn die Kasse bei der Kommune geführt werden sollte. Der Städte- und Gemeindebund lässt das nicht gelten, dort will man die Feuerwehrkassen nicht haben - auch nicht als lockere "Kann-Regel" im Brandschutzgesetz. Die Kommunen brauchen weniger Bürokratie und nicht mehr, sagt Feuerwehr-Experte Jung.