Getötete Frau aus Obernkirchen: Lebenslänglich für 46-Jährigen
Das Landgericht Bückeburg hat einen 46-Jährigen aus Obernkirchen wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt.
In diesem Punkt widersprach das Gericht der Staatsanwaltschaft. Ansonsten folgte es dem Antrag der Behörde. Die Leiche einer 75-Jährigen war im Juni vergangenen Jahres nackt in einem Schreibwarenladen in Obernkirchen im Landkreis Schaumburg gefunden worden. Laut Gericht hatte der 46-jährige Verurteilte den Mord aus Heimtücke zur Befriedigung des Geschlechtstriebs begangen. Der Richter gelangte außerdem zu der Überzeugung, dass der Mann die Seniorin zuvor gezwungen hatte, ihr Geld aus der Kasse zu geben.
Urteil wegen schwerer Brandstiftung
Der Angeklagte wurde zudem wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. In der Nacht nach der Tat legte der Mann nach Gerichtsangaben zu Hause ein Feuer, um sich umzubringen. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen schweren Raubes und Brandstiftung gefordert.