Feuerwerk zu Silvester: Diese Städte errichten Verbotszonen

Stand: 31.12.2022 08:18 Uhr

Nach zwei Corona-Wintern ist Feuerwerk zu Silvester in diesem Jahr zwar grundsätzlich wieder erlaubt, mehrere Städte in Niedersachsen haben allerdings Verbotszonen eingerichtet.

So ist das Böllern zum Beispiel in den historischen Altstädten von Göttingen, Lüneburg und Goslar nicht erlaubt. Unabhängig von den Beschlüssen der Städte in Niedersachsen gilt prinzipiell ein Böllerverbot bundesweit in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern, aber auch Tankstellen sowie denkmalgeschützten Häusern.

VIDEO: Pro und Contra: Böllern zu Silvester (2 Min)

Einige Kommunen errichten Böllerverbot in Innenstädten

Einige Kommunen in Niedersachsen haben in ihren Innenstädten zudem ein Böllerverbot errichtet - so beispielsweise auch Hannover. Auch in Innenstädten mit Fachwerkhäusern darf kein Feuerwerk gezündet werden. Davon betroffen sind in der Region Hannover zum Beispiel Hildesheim, Celle und Hameln. Die Stadt Hildesheim macht sogar explizit auf ihre Straßen und Plätzen mit Fachwerkhäusern aufmerksam und verweist auf das Verbot von Knallern und Raketen.

Verbote auch in der Region Lüneburg

In der Region Lüneburg ist es in Buxtehude (Landkreis Stade) ebenfalls verboten, Feuerwerk in der Altstadt zu zünden. Die Stadt Lüneburg hat neben den Einschränkungen in der historischen Altstadt auch ein Böllerverbot für das Naturschutzgebiet am Kalkberg erlassen. In der Samtgemeinde Lühe gilt sogar ein prinzipielles Feuerwerksverbot. Grund dafür sind die zahlreichen Reetdachhäuser. Der Landkreis Stade hat auf seiner Internetseite Infos zusammengetragen, wie Raketen und Böller zu behandeln sind, wenn sie nicht wie geplant explodieren.

VIDEO: Gefährliches Feuerwerk an Silvester (23.12.2022) (18 Min)

Sozialministerin ruft zu Verantwortungsbewusstsein auf

Niedersachsens Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) hat am Mittwoch in Hannover zu einem verantwortungsbewussten und sachgemäßen Umgang mit Feuerwerk aufgerufen. Feuerwerkskörper sollen grundsätzlich nur im Freien und mit ausreichend Sicherheitsabstand gezündet werden, so Behrens. Die Ministerin mahnte zudem, Feuerwerkskörper auch nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zu zünden oder zu werfen.

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