Nach Tod einer Fünfjährigen: Ermittlungen gegen Schwimmlehrerin
Nach dem Tod einer Fünfjährigen bei einem Anfänger-Schwimmkurs in Hamburg ermittelt die Staatsanwaltschaft nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen die Schwimmlehrerin.
"Geprüft wird aber auch durch die Staatsanwaltschaft, ob weitere Verantwortlichkeiten hier bestehen", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Nähere Angaben, wie sich das Unglück genau abspielte, machte sie nicht.
Staatsanwaltschaft wartet auf Gutachten
"Es ist ein laufendes Ermittlungsverfahren. Es wird auch noch eine ganze Weile dauern, bis wir das abgeschlossen haben werden", sagte die Sprecherin. "Wir warten insbesondere noch auf die in Auftrag gegebenen Gutachten beim Institut für Rechtsmedizin."
Laut Polizeiangaben aus der vergangenen Woche hatte das Mädchen an einem Anfängerkurs im Schwimmbad Bondenwald in Niendorf teilgenommen. Es wurde demnach gegen 17 Uhr leblos aus dem Wasser gezogen. Die Fünfjährige starb einen Tag später im Krankenhaus.
Bäderland: Eltern dürfen Kurse ihrer Kinder begleiten
Unterdessen hat Bäderland bereits erste Konsequenzen aus dem tödlichen Badeunfall gezogen. Unter anderem dürfen Eltern die Kurse ihrer Kinder nun zunächst begleiten. Zudem werden auf der Internetseite von Bäderland die drängendsten Fragen von Eltern beantwortet.
