Mord in Borgfelde: 38-Jährige nach monatelanger Haft freigesprochen
Nach dem gewaltsamen Tod eines 69-Jährigen im Hamburger Stadtteil Borgfelde musste sich eine 38-Jährige vor dem Landgericht verantworten. Am Montag wurde die Mutter eines Neugeborenen, die seit Anfang des Jahres in Untersuchungshaft saß, freigesprochen.
Die Richter sahen es jetzt als erwiesen an, dass die Angeklagte den 69 Jahre alten Mann nicht getötet haben kann, weil sie nicht am Tatort war. "Dieses Alibi ist - wie sich jetzt in der Hauptversammlung herausgestellt hat - tatsächlich wasserdicht. Die Angeklagte war nicht die Täterin", sagte der Vorsitzende Richter.
Säugling kam in Pflegefamilie
Besonders tragisch für die 38-Jährige: Bei ihrer Verhaftung hatte man ihr ihr Baby weggenommen. Der Säugling kam in eine Pflegefamilie, dann ins Heim. Sieben Monate lang kämpfte die Frau vergeblich darum, ihr Neugeborenes zurückzubekommen.
DNA der Frau in der Wohnung des Mordopfers gefunden
Der Frau war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, im Mai 2022 den 69 Jahre alten Mann in dessen Wohnung in Hamburg aus Habgier gemeinsam mit einem Komplizen getötet zu haben. Die Spurensicherung hatte die DNA der Frau in der Wohnung des Opfers gefunden.
Aussage einer Kollegin brachte die Wende
Erst im Juli sagte in dem Prozess eine Zeugin aus und es wurde klar: Die angeklagte Kolumbianerin kann die Tat nicht begangen haben, weil sie zur Tatzeit in einem Hostel Zimmer geputzt hatte. Da sie in Hamburg nicht gemeldet war, hatte sie keinen Arbeitsvertrag, den sie zu ihrer Entlastung vorlegen konnte. Erst die Aussage ihrer Kollegin brachte die Wende und den Freispruch.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft forderten Freispruch
Ihre DNA-Spuren waren laut Verteidigung deshalb in der Wohnung des Toten, weil sie sich dort Tage vor der Tat wegen einer Stelle vorgestellt hatte. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft forderten in ihren Plädoyers schließlich einen Freispruch für die Angeklagte.
Richter entschuldigt sich
Die 38-Jährige zeigte sich bei der Verkündung des Urteils sichtlich gelöst, sie weinte aber auch. Der Fall sei ein Versagen der Strafverfolgungsbehörden, sagte ihre Anwältin. Der Vorsitzende Richter sagte zur Angeklagten, es tue ihm aufrichtig leid, dass sie so lange unschuldig in Haft war.
Entschädigung für 218 Tage in Haft
Die freigesprochene Frau soll für die 218 Tage in Haft entschädigt werden. Etwa 16.000 Euro stehen ihr nach Angaben des Gerichts zu.