Junge starb nach OP: Ärzte zu Geldstrafen verurteilt
Im Prozess um den Tod eines Neunjährigen nach einer Routine-Operation vor 16 Jahren hat das Landgericht Hamburg zwei Hals-Nasen-Ohren-Ärzte zu Geldstrafen verurteilt.
Der 65-jährige Operateur habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, erklärte am Donnerstag die Vorsitzende der Strafkammer, Birgit Woitas. Er bekam eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 440 Euro. Der ehemalige Mitinhaber der Praxis in Hamburg-Harburg sei der Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig. Den 69-Jährigen verurteilte das Gericht zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 75 Euro. Wegen der langen Verfahrensdauer gelten beide Geldstrafen in voller Höhe als vollstreckt.
Richterin: Medizinische Standards missachtet
Es sei "ein besonders tragischer Fall" - diese Worte wiederholte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag mehrfach. Sie sagte aber auch, dass die beiden angeklagten Ärzte für den Tod des Jungen verantwortlich seien. In der Harburger Praxis seien damals medizinische Standards missachtet worden. Nach der Nasen-OP hätte der Junge im Aufwachraum laut der Richterin durchgängig von einer extra geschulten Arzthelferin überwacht werden müssen. Außerdem sei es Standard gewesen, die Sauerstoffsättigung im Blut mit einem Pulsoxymeter zu beobachten. Stattdessen war der Vater mit seinem Kind alleine im Aufwachraum und es war kein Sauerstoffmessgerät im Einsatz. Es kam zu einer Nachblutung, die zu spät bemerkt wurde. Der Junge starb Tage später im Krankenhaus.
Nach dem Ende des Prozesses muss nun die Ärztekammer klären, ob die Verurteilung Auswirkungen auf die Zulassung des Operateurs hat.
