Hamburgische Bürgerschaft: Vorerst kein Paritätsgesetz
Die Hälfte der Macht den Frauen: Mit diesem Anspruch war Rot-Grün in Hamburg gestartet. Aus diesem Vorhaben für ein Paritätsgesetz wird bis zur nächsten Bürgerschaftswahl im März kommenden Jahres nichts mehr.
Die Hamburgische Bürgerschaft hat bereits jetzt den höchsten Frauenanteil eines deutschen Landesparlaments. Bei knapp 45 Prozent liegt die Quote. SPD und Grüne wollten sie aber mit einem Paritätsgesetz auf 50 Prozent erhöhen.
Paritätsgesetz: Jeder zweite Listenplatz mit Frau besetzt
Das Paritätsgesetz hätte alle Parteien verpflichtet, jeden zweiten Listenplatz mit einer Frau zu besetzen - sowohl für die Bürgerschafts-, als auch für die Bezirkswahlen. Doch daraus wird nichts mehr. Dominik Lorenzen (Grüne) erklärte auf Nachfrage von NDR 90,3, dass das Paritätsgesetz zentraler Bestandteil des rot-grünen Koalitionsvertrages sei. Krisenbedingte Herausforderungen hätten aber dazu geführt, dass einige Vorhaben zurückgestellt werden mussten.
Verfassungsgerichte: Paritätsgesetz verstößt gegen freie Wahl
Gleichzeitig dürften sich SPD und Grüne dadurch auch eine Menge politischen und juristischen Ärger ersparen: In Brandenburg und Thüringen waren ähnliche Vorhaben von den Verfassungsgerichten gestoppt worden. Die Gerichte hatten argumentiert, dass die Paritätsgesetze gegen die Grundsätze der freien und gleichen Wahl verstoßen. Zuletzt hatte auch die AfD-Fraktion eine Anfrage an den Senat zum Paritätsgesetz gestellt.
