Gericht verurteilt Inkasso-Gebaren von Otto-Tochterfirma

Stand: 15.06.2023 18:48 Uhr

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Donnerstag das Inkasso-Gebaren des Hamburger Otto-Konzerns für unrechtmäßig erklärt.

Die Verbraucherzentrale war im Namen von 15 Kundinnen und Kunden vor Gericht gezogen. Sie alle hatten beim Versandhändler Otto etwas bestellt und ihre Rechnung nicht pünktlich bezahlt. Deswegen bekamen sie Mahnungen - allerdings nicht von Otto selbst. Der Konzern beauftragt bei unbezahlten Forderungen das Tochterunternehmen EOS Investment GmbH und das wiederum eine weitere Konzerntochter, die EOS Deutscher Inkassodienst GmbH.

VIDEO: Welche Folgen das Urteil gegen eine Otto-Tochterfirma hat (1 Min)

Gericht: Geld muss zurückgezahlt werden

Durch dieses Weiterreichen entstehen weitere Kosten, die die Kundinnen und Kunden bezahlen müssen. Bei einem Kaufpreis von 500 Euro fallen beispielsweise 76 Euro Zusatzkosten an. Das sei Abzocke, so die Verbraucherzentrale. Das sieht das Oberlandesgericht ähnlich: Die EOS Investment GmbH würde die Kosten als Verzugsschaden bei den Kunden geltend machen. Durch einen besonderen rechtlichen Kniff habe sie aber gar keinen Schaden. Deshalb muss sie das Geld jetzt zurückzahlen.

Bei Revision müsste Bundesgerichtshof entscheiden

Das Urteil ist nicht nur für die klagenden Kundinnen und Kunden von Bedeutung. Es war ein Musterverfahren, mit dem die Verbraucherzentrale die Frage einmal grundsätzlich hat klären lassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Oberlandesgericht die Revision zugelassen, über die - wenn die EOS Investment GmbH von dieser Möglichkeit Gebrauch macht - der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius
AUDIO: Inkasso-Gebaren von Otto ist laut Gericht unrechtmäßig (1 Min)
Weitere Informationen
Eine grafische Abbildung des Geldflusses von Otto zu seiner Tochtergesellschaft © Screenshot

Gericht verhandelt über Inkasso-Gebaren von Otto-Tochterfirma

Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich mit einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. (13.04.2023) mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 15.06.2023 | 12:00 Uhr

Mehr Nachrichten aus Hamburg

Die Hamburger Finanzbehörde am Gänsemarkt. © picture alliance / dpa Foto: Christian Charisius

Sanierung der Hamburger Finanzbehörde wird teurer

Das fast 100 Jahre alte Gebäude am Gänsemarkt soll aufwendig saniert werden. Rund 96 Millionen Euro dürfte das kosten - mehr als zuletzt gedacht. mehr