Gericht verurteilt Inkasso-Gebaren von Otto-Tochterfirma
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Donnerstag das Inkasso-Gebaren des Hamburger Otto-Konzerns für unrechtmäßig erklärt.
Die Verbraucherzentrale war im Namen von 15 Kundinnen und Kunden vor Gericht gezogen. Sie alle hatten beim Versandhändler Otto etwas bestellt und ihre Rechnung nicht pünktlich bezahlt. Deswegen bekamen sie Mahnungen - allerdings nicht von Otto selbst. Der Konzern beauftragt bei unbezahlten Forderungen das Tochterunternehmen EOS Investment GmbH und das wiederum eine weitere Konzerntochter, die EOS Deutscher Inkassodienst GmbH.
Gericht: Geld muss zurückgezahlt werden
Durch dieses Weiterreichen entstehen weitere Kosten, die die Kundinnen und Kunden bezahlen müssen. Bei einem Kaufpreis von 500 Euro fallen beispielsweise 76 Euro Zusatzkosten an. Das sei Abzocke, so die Verbraucherzentrale. Das sieht das Oberlandesgericht ähnlich: Die EOS Investment GmbH würde die Kosten als Verzugsschaden bei den Kunden geltend machen. Durch einen besonderen rechtlichen Kniff habe sie aber gar keinen Schaden. Deshalb muss sie das Geld jetzt zurückzahlen.
Bei Revision müsste Bundesgerichtshof entscheiden
Das Urteil ist nicht nur für die klagenden Kundinnen und Kunden von Bedeutung. Es war ein Musterverfahren, mit dem die Verbraucherzentrale die Frage einmal grundsätzlich hat klären lassen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Oberlandesgericht die Revision zugelassen, über die - wenn die EOS Investment GmbH von dieser Möglichkeit Gebrauch macht - der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.