Personalisierte Konzerttickets umschreiben: So geht's
Ein Ticket, ein Name: Konzertkarten sind immer öfter personalisiert. Das Problem: Wenn ihr eure Karte doch loswerden möchtet, müsst ihr den Namen darauf ändern lassen. Wir erklären, wie es geht.
Immer mehr Stars lassen die Tickets für ihre Konzerte personalisieren. Das bedeutet: Auf der Karte steht euer Name - und wenn ihr zum Konzert geht und kontrolliert werdet, müsst ihr durch euren Ausweis beweisen können, dass auf dem Ticket euer Name steht. Ist dies nicht der Fall, könnt ihr am Einlass abgewiesen werden.
Diese Ticketpersonalisierung soll dafür sorgen, dass professionelle Ticketschwarzmarkthändler weniger Chancen haben, den Fans die Tickets im Vorverkauf vor der Nase wegzukaufen und sie dann viel teurer weiterzuverkaufen - denn die Personalisierung macht diesen Vorgang für die Händler viel komplizierter.
Zwei Arten der Personalisierung
Es gibt unterschiedliche Arten der Personalisierung: Manchmal muss der Käufer schon bei der Ticketbestellung die Namen aller Konzertbesucher angeben, manchmal wird der Name der Person, der die Tickets im Netz kauft, auf alle bestellten Karten gedruckt - seine Begleitpersonen kommen dann nur mit dem Käufer zusammen ins Konzert. Dadurch können auch die Stornierungsbedingungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Umschreibung: Kaum Informationen im Netz
Die Informationen darüber, wie genau die Umschreibung funktioniert, sind bei Eventim und Ticketmaster, den beiden großen Ticketseiten im Netz, rar gesät. Beide Seiten verweisen in ihren FAQ auf den Kundenservice.
Wir haben bei Eventim und Ticketmaster nachgefragt, wie wir Tickets für das Konzert von Ed Sheeran in Hamburg umschreiben lassen können.
Ticketmaster hat auf unsere Anfrage leider nicht reagiert. Habt ihr eure Tickets dort gekauft, bleibt also nur der Kontakt zum Kundenservice.
Ein Eventim-Sprecher weist schriftlich darauf hin, dass die Stornobedingungen je nach Land, Tournee oder Veranstalter "sehr unterschiedlich ausfallen" können und verweist für den Einzelfall ebenfalls auf den Kundenservice, schickt aber eine Anleitung für den konkreten Ed Sheeran-Fall mit.
Ed Sheeran: So lasst ihr Tickets umschreiben
Habt ihr eure Tickets über Eventim gekauft, könnt ihr keine Einzelkarten, sondern nur die gesamte Bestellung auf eine andere Person übertragen - und zwar bis 14 Tage vor dem Konzert, so die offizielle Aussage von Eventim. Die Umpersonalisierung der Tickets besteht aus vier Schritten:
1. Bezahlung der Umbuchungsgebühr über den Webshop:
Die Umpersonalisierung kostet 5 Euro pro Ticket. Daher müsst ihr euch als erstes Umbuchungs-"Tickets" kaufen. Das geht in diesem Fall unter diesem Link, den der Kundenservice auf Anfrage rausgibt.
2. Rücksendeformular ausfüllen:
Haltet eure Bestellnummer bereit - es gilt, ein Formular auszufüllen und auszudrucken! Das gibt es hier.
3. Formular und Tickets an Eventim schicken:
Nun schickt ihr die Originaltickets zusammen mit dem ausgefüllten Formular per Post an die Adresse, die im Formular steht.
4. Abwarten:
Eventim schickt die Tickets nach der Umschreibung an euch zurück. Dies soll bis zu vier Wochen dauern.
Tipp: Bis sieben Tage vor dem Konzert, gibt es die Möglichkeit, dass der Eventim-Kundenservice die umgeschriebenen Tickets digital zur Verfügung stellt, statt sie per Post zu schicken. Das hat Eventim auf Anfrage erklärt.
Tickets umpersonalisieren: Weniger als sieben Tage vor dem Konzert
Spontan krank? Bei personalisierten Tickets kann das schnell zum Problem werden. Denn ohne den Menschen, dessen Name auf den Tickets steht, kommt ihr nicht rein. Doch die Karten werden nicht automatisch ungültig. Am Veranstaltungsort wartet eine Lösung: ein Umbuchungsschalter!
Um die Tickets direkt am Veranstaltungsort auf euren Namen umschreiben zu lassen, müsst ihr vier Dinge mitbringen, erklärt ein Sprecher des Ticket-Verkäufers Eventim auf N-JOY Anfrage.
1. Die Originaltickets
2. Nachweis über die Zahlung der Umbuchungsgebühr bei Eventim (s. o.). Sie wird per Mail verschickt. Also, ausdrucken und mitnehmen!
3. Eine Vollmacht der Person, die die Tickets ursprünglich gekauft hat.
4. Eine Ausweiskopie des ursprünglichen Käufers.