Während der Fahrt mit dem Handy zu hantieren, ist lebensgefährlich - und kann teuer werden. Die wichtigsten Gesetze, Urteile und Strafen im Überblick.
Ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm besagt: Wer das Handy am Steuer nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen, bekommt keine Strafe - vorausgesetzt, die Richter glauben dem ertappten Fahrer. Aber mal ernsthaft: Was ist - abgesehen von der großen Gefahr für den Straßenverkehr - rein rechtlich in Sachen Handynutzung am Steuer erlaubt und was nicht? Und welche Strafen erwarten euch? Hier der Überblick:
60 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg. Wiederholungstätern droht sogar ein Fahrverbot. Das Bußgeld soll noch 2017 von 60 auf 100 Euro erhöht werden.
Nein - zumindest nicht, wenn ihr das Handy dazu in die Hand nehmen müsst. Das Oberlandesgericht Köln hat einen Fahrer deswegen zu 50 Euro Strafe verdonnert.
Ja - aber nur, wenn das Handy an der Frontscheibe befestigt ist und ihr es dazu nicht in die Hand nehmen müsst. Das gilt auch fürs Ausschalten des Navis.
Ja. In diesem Fall gilt das Handy laut Oberlandesgericht Düsseldorf als ein beliebiger Gegenstand - solange ihr das Handy während der Fahrt nicht aus der Hand heraus benutzt.
Wer an einer roten Ampel den Motor ausstellt, darf telefonieren. Allerdings muss das Gespräch beendet sein, bevor die Ampel grün und der Wagen wieder gestartet wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Ja - wenn der Motor aus ist! Aber Vorsicht: Ihr dürft nicht vorsätzlich auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße anhalten und den Motor ausstellen, um dort zu telefonieren. Die sind nur für Notfälle da!
Nein! Das Handyverbot gilt für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Es droht ein Bußgeld von 25 Euro, das ebenfalls 2017 erhöht werden soll - auf 50 Euro.
Kopf hoch. Das Handy kann warten
Grundsätzlich gilt: Liegt das Handy in der Hand und ist der Motor an, seid ihr dran - egal, ob ihr nur einen Anruf wegdrücken oder schnell die Uhrzeit checken wollt. Paragrafen-Reiter können auch folgenden Absatz auswendig lernen:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. (Straßenverkehrsordnung; Paragraf 23, Absatz 1a)
Neben dem Telefonieren und Texten am Steuer gibt es natürlich noch andere verbreitete Ablenkungsfaktoren am Steuer. Die Autoversicherung DA Direkt hat 1.000 Autofahrer nach den Dingen gefragt, die das Fahrverhalten am meisten stören. Das sind die Top 10 der größten Störfaktoren:
Mit dem Partner beim Fernsehabend, im Restaurant, auf der Fahrt zu Freunden: Eine Sekunde, ein Blick und schon ist es vorbei - mit der Zweisamkeit und mit dem Leben. Kopf hoch. Das Handy kann warten.
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