G20-Journalisten: Die sollen gefährlich sein?
Auch acht Wochen nach dem eigentlichen Event schlägt der G20-Gipfel in Hamburg noch hohe Wellen. Grund dafür sind die entzogenen Akkreditierungen von neun Journalisten und Fotografen im Rahmen des Treffens Anfang Juli; 32 standen insgesamt auf der schwarzen Liste. Nach und nach bekommen die Betroffenen Antworten auf die Frage, warum sie zwar akkreditiert wurden, aber überraschend nicht in das Pressezentrum hinein durften. Doch was auf dem ersten Blick nach Aufklärung und Transparenz aussieht, wirft bei genauerer Betrachtung nur noch mehr Fragen auf.
Begründung für Entzug fehlt in BKA-Antwortschreiben
ZAPP liegen mehrere Antwortschreiben des Bundeskriminalamtes an Journalisten und Fotografen vor, deren Akkreditierungen für den G20-Gipfel entzogen wurden. Darin aufgelistet befinden sich gespeicherte Einträge der Sicherheitsbehörden zu den jeweiligen Personen. Eine genaue Begründung fehlt jedoch. "Das Bundespresseamt hat einfach nur ans BKA verwiesen und gesagt, 'Sie können gerne anfragen, was da für Daten über Sie gespeichert sind'", sagt der betroffene Fotojournalist Christian Grodotzki gegenüber ZAPP. "Aber sie haben uns nicht gesagt, warum sie uns jetzt die Akkreditierung aufgrund dieser Daten entzogen haben."
Fehlinformationen über Journalisten im System
In mehreren Fällen sind erhebliche Zweifel an der Einschätzung der Betroffenen als "Sicherheitsrisiko" angebracht. Von Namens-Verwechslungen etwa des NDR-Journalisten Christian Wolf mit einem offenbar gleichnamigen Reichsbürger einmal ganz abgesehen. Eine grobe Panne unterlief dem BKA offensichtlich beim Polizeireporter Frank Bründel. Dieser soll nach Angaben des Hamburger Verfassungsschutzes bei einer Demonstration am 1. Mai als Anhänger einer gewaltbereiten Bewegung festgenommen worden sein. Eine Falschinformation, wie sich herausstellen sollte. Der Landesbehörde Hamburg zufolge war Bründel "entgegen der zunächst übermittelten Erkenntnislage doch nicht Teilnehmer" der besagten Demonstration. Dass die fehlerhafte Einschätzung erst nach dem Gipfel überprüft und korrigiert wurde, verwundert Bründel. "Mit einer einfachen Internetrecherche hätte man feststellen können, dass ich Journalist bin", sagt der Polizeireporter gegenüber ZAPP.
Zweifel am Sicherheitsrisiko der Betroffenen
Und auch die Vorwürfe gegen weitere Journalisten und Fotografen klingen nicht gerade so, als dass eine Einschätzung als Sicherheitsrisiko gerechtfertigt wäre. Der Journalist Alfred Denzinger soll nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg unter anderem "an einer Kundgebung der Initiative 'Rems-Murr-Nazifrei'" teilgenommen haben, heißt es im Antwortschreiben. Warum das einen Vermerk in seiner Akte wert sein soll, bleibt unklar. Auch alle vom BKA aufgeführten Verfahren gegen Denzinger wurden eingestellt, die Dokumente hierfür liegen ZAPP vor. Lediglich für Beamtenbeleidigung im August 2015 musste Denzinger 500 Euro Strafe zahlen, sagt er.
Teilnahme an Anti-Nazi-Kundgebung Ausschlussgrund?
Elsa Koester und Christian Grodotzki wiederum wurden offenbar Vorfälle zum Verhängnis, die sich bereits vor Beginn ihrer journalistischen Karriere ereigneten. Koester hatte vor rund drei Jahren an einer Blockade eines Nazi-Aufmarsches teilgenommen. Das im Schreiben des BKA an Koester angeführte Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wurde damals wegen Geringfügigkeit eingestellt, sagte sie ZAPP und stellte dies auch bei Twitter klar.
Und auch Grodotzki kam seinerzeit mit einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt" davon, so der Fotojournalist. Er hatte während seiner Studienzeit bei einer Plakataktion der Umweltorganisation "Robin Wood" mitgewirkt.
Was wird warum und wie lange gespeichert?
Zwei weitere Fotografen, deren Antwortschreiben ZAPP vorliegen, sind für die vom BKA angeführten Vergehen ihren Angaben zufolge nie verurteilt worden. Wie die Einschätzung als Sicherheitsrisiko zustande kam, ist weiter unklar. Genauso wie die Frage, warum belanglose Informationen wie Aufenthalte bei Demonstrationen überhaupt gespeichert und vermerkt wurden. Das könnte für den BKA in einem Datenschutz-Skandal enden, Bundesjustizminister Maas fordert bereits Aufklärung über fehlerhafte und rechtswidrig gespeicherte Daten.
Dabei hätten die Fehler und Verwechslungen im Vorfeld leicht aufgeklärt werden können, wenn den betroffenen Journalisten frühzeitig die Akkreditierung entzogen worden wäre. Dann hätten sie die Möglichkeit gehabt, Beschwerde einzulegen - vielleicht hätte ein Gericht dann zumindest einige Entscheidungen der Sicherheitsbehörden für rechtswidrig erklärt.
Regierungssprecher verteidigt Akkreditierungsentzug
Diesen Fragen wird sich das BKA und das Bundesinnenministerium jetzt stellen müssen. Regierungssprecher Steffen Seibert jedenfalls ist "weiterhin der Meinung, dass es angesichts der Sicherheitslage vor Ort unverantwortlich gewesen wäre, an dem betreffenden konkreten Abend den Bedenken und Empfehlungen der Sicherheitsbehörden nicht zu folgen", wie er auf der Bundespressekonferenz mitteilte.
Update: 20. November 2019
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten recht gegeben: Der Entzug ihrer #G20 Presseakkreditierung beim Gipfel in Hamburg 2017 war rechtswidrig. Mehr zum Urteil heute in ZAPP (23:20 Uhr).