Gastronomen besorgt: 15 Euro Mindestlohn auch für Aushilfen
Ab 1. Mai gilt der neue tarifliche Mindestlohn von 14,97 Euro auch für Minijobber, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte.
Ab 1. Mai gilt der neue tarifliche Mindestlohn von 14,97 Euro auch für Minijobber, Werkstudenten und geringfügig Beschäftigte.