Ungeregelt: Staatliche Suche nach Erben
Wenn es im Todesfall keine bekannten Erben gibt, ist es Aufgabe der Nachlasspfleger nach solchen zu suchen. Doch die staatliche Suche nach den Erben ist wenig geregelt.
Wenn es im Todesfall keine bekannten Erben gibt, ist es Aufgabe der Nachlasspfleger nach solchen zu suchen. Doch die staatliche Suche nach den Erben ist wenig geregelt.