Von Amts wegen erwachsen
Flüchtlinge unter 18 Jahren stehen unter besonderem Schutz und dürfen nicht abgeschoben werden. Manchmal werden sie daher offenbar "älter gemacht".
Flüchtlinge unter 18 Jahren stehen unter besonderem Schutz und dürfen nicht abgeschoben werden. Manchmal werden sie daher offenbar "älter gemacht".